Wann muss die Airline zahlen – und wann nicht?

Entschädigung bei Flugverspätung – so holt ihr euch die Ausgleichszahlung

Wenn der Flieger verspätet ist oder erst gar nicht abhebt, haben Reisende Anspruch auf Entschädigung.
Wenn der Flieger verspätet ist oder erst gar nicht abhebt, haben Reisende Anspruch auf Entschädigung.
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Eine Entschädigung ist euer gutes Recht!
Findet eine gebuchte Flugreise nicht planmäßig statt, können Urlauber unter Umständen mehrere hundert Euro verlangen. Alles, was ihr dafür tun müsst: euch zur richtigen Zeit bei den richtigen Stellen melden. Wir verraten, wie ihr euch das Geld holt, das euch zusteht.

Flugverspätung: Ab wann besteht ein Anspruch auf Entschädigung?

Nicht selten kommt es vor, dass Flüge mit Verspätung starten oder gar vollständig gecancelt werden. Reisende müssen das nicht einfach so hinnehmen! Denn: Ganz gleich, ob es um den Hin- oder um den Rückflug geht: Wenn sich euer Flug um mehr als drei Stunden verspätet, habt ihr laut EU-Verordnung 261/2004/EG Anspruch auf eine Ausgleichszahlung von 250, 400 oder 600 Euro pro Passagier.

Wichtig: Für eine Entschädigungszahlung ist die Höhe der Ankunftsverspätung relevant, nicht die der Abflugverspätung. Bedeutet: Wenn ihr zwar drei Stunden (oder mehr) verspätet abfliegt, während des Fluges aber Zeit gutgemacht wird und ihr nur zwei Stunden und 55 Minuten zu spät landet, gibt es kein Geld.

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Wie viel Entschädigung bei wie viel Verspätung?

Die konkrete Höhe der Entschädigung richtet sich dabei nach der Streckenlänge des Fluges. Ab drei Stunden Ankunftsverspätung stehen euch die folgenden Summen zu:

  • Flüge bis 1.500 Kilometer Entfernung = 250 Euro

  • Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km = 400 Euro

  • Flüge über mehr als 3.500 km = 600 Euro.

Allerdings habt ihr bereits ab einer Abflugverspätung von zwei Stunden Anspruch auf Kompensationsleistungen durch die Airline – dazu gehören Getränke- und Essensgutscheine, sowie die Breitstellung von Kommunikationsmöglichkeiten (z. B. W-Lan).

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Ausnahmen – wann Airlines keine Entschädigung zahlen müssen

An die Ausgleichszahlung nach EU-Verordnung sind allerdings in erster Linie Fluglinien mit einem Sitz in der Europäischen Union gebunden. Für Airlines aus anderen Staaten gilt die Verordnung nur dann, wenn das Flugzeug in der EU abgehoben hat.

Wichtig zu wissen: Ausnahmen bestehen bei Verspätungen wegen sogenannter außergewöhnlicher Umstände – dazu gehören beispielsweise Wetterprobleme, Sperrung des Flughafens/Luftraums oder Streiks der Flugsicherung.

Was euch im Falle eines Streiks zusteht, verraten wir HIER.

Ansprüche geltend machen: Wie erhält man die Entschädigung?

Um eure Ausgleichszahlung zu erhalten, müsst ihr euch an die Fluglinie wenden, die den Flug durchgeführt hat oder durchführen sollte – am besten schriftlich per E-Mail oder Einschreiben.

Gut zu wissen: Die Entschädigungssumme steht jedem Passagier zu und gilt nicht nur pro Buchung. Und: Die Ansprüche verjähren erst nach drei Jahren. Beeilen müsst ihr euch mit eurem Antrag also nicht zwingend.

Was ihr tun könnt, wenn die Airline trotz Flugausfall kein Geld erstattet, erklären wir euch HIER.

Abflug aus Nicht-EU-Ländern: Diese Rechte habt ihr bei Flugverspätungen

Doch auch wenn ihr euch in einem Land befindet, das nicht zur EU gehört, müssen Airlines bestimmte Entschädigungen leisten. Bei außergewöhnlichen Umständen, also in Fällen höherer Gewalt, haben Reisende ab zwei bis vier Stunden Verspätung ein Anrecht auf kostenlose Mahlzeiten und Getränke. Im Extremfall sogar auf ein Hotelzimmer und die Transfers vom Flughafen zum Hotel und zurück, sowie auf zwei Anrufe und Zugang zum Internet, damit ihr E-Mails schreiben könnt.

Flugverspätung bei Pauschalreise: DAS ist zu tun!

Auch wenn ihr im Rahmen einer Pauschalreise unterwegs seid, könnt ihr euren Anspruch auf Ausgleichszahlung bei der ausführenden Airline geltend machen.

Zusätzlich könnt ihr bei eurem Reiseveranstalter eine Reisepreisminderung beantragen. Jedenfalls dann, wenn die Verspätung länger als vier Stunden beträgt. Denn wie Rechtsanwalt Paul Degott im RTL-Interview erklärt, wird eine Flugverspätung von bis zu vier Stunden im Pauschalreiserecht grundsätzlich als hinnehmbar angesehen.

Um eure Ansprüche geltend zu machen, solltet ihr euren Reiseveranstalter sofort nach Ankunft kontaktieren und um die Reisepreisminderung bitten.

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Flug annulliert? Diese Rechte habt ihr bei einem Flugausfall

Bei einer reinen Flugreise gilt: Fällt euer Flug gänzlich aus, muss die Airline handeln! Sie ist in der Pflicht, ihre Kunden zu betreuen und zu unterstützen. Bedeutet: Die Fluggesellschaft ist für die Verpflegung der Reisenden und gegebenenfalls eine Unterbringung im Hotel verantwortlich. Auch um eine alternative, zeitnahe Ersatzreisemöglichkeit muss sich die Airline kümmern.

Sollte sich die Airline nach einiger Zeit und trotz Fristsetzung nicht um eine alternative Beförderung gekümmert haben, könnt ihr euch auch selbst um einen Ersatzflug bemühen. Die Kosten könnt ihr der Airline im Nachgang in Rechnung stellen.

Wird ein Flug im Rahmen einer Pauschalreise annulliert, gilt: Der Reiseveranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass die gebuchte Leistung auch erbracht wird. Daher wendet euch in diesem Fall gleich an ihn und fordert einen zumutbaren Alternativ-Flug.

Gut zu wissen: Wird die Flugannullierung mindestens oder mehr als 14 Tage vor geplanter Abreise mitgeteilt, entfallen die Ansprüche. Man geht nämlich davon aus, dass Urlauber dann noch genügend Zeit haben, umzuplanen.

Meldet euch bei den RTL-Urlaubsrettern!

Ihr habt Probleme mit eurem Reiseveranstalter, seid von Mängeln im Urlaubs-Hotel betroffen oder habt andere Schwierigkeiten mit eurer Reise? Dann könnt ihr euch an die RTL-Urlaubsretter wenden – ganz einfach per Telefon, WhatsApp oder E-Mail.