Diese Rechte haben Passagiere

Streik-Tag? Wie Flugreisende ihr Geld zurückbekommen und trotzdem ans Ziel kommen

Flughafen Hamburg Streik der Luftsicherheitskontrolle Anzeigetafel am Flughafen in Hamburg, Deutschland *** Hamburg Airport Strike of the air security control display board at the airport in Hamburg, Germany Copyright: xNikolaixKislichkox 6M6A0393
Canceled, canceled, canceled − was tun, wenn der Flug plötzlich wegen eines Streiks ausfällt?
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Immer wieder kommt es zu Streiks!
Ob Bodenpersonal, Fluglotsen, Flugbegleiter oder Piloten − im Luftverkehr wird gefühlt so oft gestreikt wie nie zuvor. Das Problem: An vielen Flughäfen geht dann gar nichts mehr, Reisende bleiben stehen. Wir erklären, was ihr für einen solchen Fall unbedingt wissen solltet.

Streik am Flughafen: Das sollten Passagiere jetzt tun

In der Regel werden Streiks im Vorfeld angekündigt. Außerdem kontaktieren Airlines bei einer Annullierung oder Umbuchung grundsätzlich die Passagiere, die bei der Buchung ihre Kontaktdaten hinterlassen haben. Keine Nachricht erhalten? Dann solltet ihr den aktuellen Stand der Buchung selbst kontrollieren und konstant den Status des Flugs auf der Webseite der entsprechenden Fluggesellschaft überprüfen. Alternativ könnt ihr euch über die Situation am jeweiligen Abflughafen informieren.

Flugausfall durch Streik: Diese Rechte haben Passagiere

Gemäß der EU-Richtlinie 261/2004 gibt es die folgenden drei Optionen:

  • Bei streikbedingtem Flugausfall oder bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden muss die Airline Fluggästen eine alternative Beförderung zum Ziel anbieten. Das heißt, ihr könnt von der Airline einen Ersatzflug verlangen.

  • Bei innerdeutschen Flügen darf auch auf Bus und Bahn umgebucht werden. Allerdings solltet ihr nicht ohne Rücksprache mit der Fluggesellschaft ein Bahnticket kaufen, da nicht gewährleistet ist, dass sämtliche Kosten erstattet werden. Vor allem dann nicht, wenn der Preis für das Zugticket den für das Flugticket übersteigt. Lasst euer Flugticket stattdessen einfach kostenfrei am Ticketschalter der Airline oder online über die Buchungsseite der Fluggesellschaft in eine Fahrkarte umwandeln.

  • Verzichtet ihr komplett auf den Flug und lasst euch das Geld erstatten, muss die Rückzahlung innerhalb von sieben Tagen erfolgen.

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Verspätung wegen Streik am Flughafen: Gibt es Geld zurück?

Auch bei starken Verspätungen haben Passagiere laut europaweit geltender Fluggastrechte-Verordnung (EG Nr. 261/2004) einen Anspruch auf Entschädigung. Außerdem muss die Airline wartende Kunden am Flughafen betreuen. Diese Möglichkeiten haben Reisende im Einzelfall:

  • Erstattung des Tickets: Hat ein Flug mehr als fünf Stunden Verspätung, können Passagiere vom Beförderungsvertrag zurücktreten. Ihr könnt das Ticket also zurückgeben und eine Erstattung des Flugpreises von der Fluggesellschaft verlangen. In diesem Fall muss die Airline auch die Bearbeitungsgebühren zurückzahlen. Übrigens: Ihr müsst keine Gutscheine akzeptieren, sondern könnt auf die Kostenerstattung bestehen.

  • Entschädigung: Wenn das Personal der Fluggesellschaft streikt, können Reisende nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung einen Anspruch auf 250 bis 600 Euro Entschädigung geltend machen. Streiken jedoch nicht die Angestellten der Fluggesellschaft, sondern Beschäftigte eines externen Dienstleisters oder der Flughafengesellschaft wie beim Verdi-Warnstreik, sind die Aussichten auf eine Entschädigung schlecht.

  • Versorgung am Flughafen: Bei einer längeren Wartezeit am Flughafen haben Reisende zudem Anspruch auf eine Versorgung mit Getränken und Mahlzeiten. Dafür werden in der Regel Verzehrgutscheine ausgegeben. Außerdem muss euch die Airline zwei Telefonate oder die Versendung von E-Mails ermöglichen. Letzteres beispielsweise durch die Bereitstellung eines WLAN-Zugangs. Zudem ist die Fluggesellschaft verpflichtet, euch am Flughafen zu unterstützen.

Gut zu wissen: Solltet ihr aufgrund des Streiks erst am folgenden Tag oder gar einige Tage verspätet einen Flug antreten können, muss die Airline euch in einem Hotel unterbringen. Auch für die Fahrten von und zum Flughafen muss die Airline sorgen, wie die Verbraucherzentrale auf ihrer Website erklärt.

Im Video: Mängel im Urlaubs-Hotel? Diese Rechte habt ihr als Reisende

Das müssen Pauschalreisende wissen

Wer seinen Flug in Kombination mit der Unterkunft als Flug-Pauschalreise gebucht hat, sollte sich direkt an seinen Reiseveranstalter wenden. Dieser ist im Fall eines Streiks in der Pflicht, sich um eine alternative Beförderung zu kümmern. Hat der Flug eine Verspätung von mehr als fünf Stunden, können Reisende den Reisepreis mindern. Wichtig: Meldet die Verspätung umgehend eurem Reiseveranstalter.

Lange Zeit war übrigens nicht gesichert, dass Fluggesellschaften Reisenden bei Streiks Entschädigungen zahlen müssen. Bis zu einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Jahr 2018 wurden Streiks regelmäßig als „außergewöhnliche Umstände“ eingestuft. Dadurch wurden die Regeln für Erstattung und Entschädigung nach EU-Fluggastrechteverordnung außer Kraft gesetzt. Doch seit der neuen EuGH-Rechtsprechung sind Airlines verpflichtet, auch bei Streiks einen finanziellen Ausgleich zu zahlen. Jedenfalls dann, wenn es sich um einen Streik des eigenen Personals gehandelt hat oder von Personal, welches dem Betrieb der Fluggesellschaft zugerechnet wird (z. B. Bodendienste am Flughafen).

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