Habt ihr den Durchblick?Worin sich Saft, Nektar oder Fruchtsaftgetränk unterscheiden

Je bunter und vielfältiger, desto besser: Das ist die Grundregel einer Saftkur.
Saft ist nicht gleich Saft. Die Bezeichnung als Nektar oder Fruchtsaft verrät eine Menge darüber, wie viel Frucht, Wasser und Co. im jeweiligen Getränk stecken.
Christin Klose/dpa-tmn

Ob Nektar, Fruchtsaftgetränk oder Direktsaft: Die Auswahl an Säften ist riesig.
Dabei gibt es große Unterschiede zwischen den einzelnen Getränken. Wir erklären, was die jeweilige Bezeichnung über den Frucht-, Wasser- und Zuckergehalt verrät.

Warum Saft nicht gleich Saft ist

Wer im Supermarkt oder Discounter mal eben einen Saft kaufen möchte, hat angesichts des riesigen Angebots die Qual der Wahl. Habt ihr euch auch schon einmal die Frage gestellt, worin sich Nektar, Fruchtsaft und Co. eigentlich unterscheiden? Oder warum ein Direktsaft mehr kostet als herkömmlicher Saft? Damit seid ihr nicht allein.

Grundsätzlich regelt die Fruchtsaftverordnung, welche Bezeichnung ein Getränk mit Fruchtanteil wann tragen muss. Demnach handelt es sich bei Fruchtsäften um ein Erzeugnis aus Früchten einer oder mehrerer Fruchtarten, wie beispielsweise Orangen- oder Multivitaminsaft. Fruchtsäfte müssen zu 100 Prozent aus dem Saft der jeweiligen Obstsorten bestehen. Der Zusatz von Konservierungs- und Farbstoffen oder Zucker ist verboten.

Zu den Obstsorten, die wir als Fruchtsaft genießen können, zählen beispielsweise Ananas, Äpfel, Birnen, Grapefruit, Orangen oder Trauben. Am gesündesten sind dabei naturtrübe Säfte, da sie wertvolle sekundäre Pflanzenstoffe wie Polyphenole enthalten. Diese wirken antioxidativ und schützen unsere Zellen vor freien Radikalen, die durch UV-Strahlung, Stress oder Nikotinkonsum entstehen. Auf diese Weise beugen sie Herz-Kreislauf-Erkrankungen vor.

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Warum die meisten Fruchtsäfte aus Konzentrat bestehen

Unterschieden wird zwischen Direktsaft und Getränken aus Fruchtsaftkonzentrat. Wird der Saft direkt nach dem Pressen abgefüllt, handelt es sich um Direktsaft. Obwohl der Zusatz von Konservierungsmitteln verboten ist, dürfen Direktsäfte pasteurisiert, also kurzzeitig erhitzt werden. Dadurch werden Keime abgetötet, sodass der Saft länger haltbar ist.

Die meisten Säfte, die wir im Handel kaufen können, bestehen jedoch aus rückverdünntem Fruchtsaftkonzentrat. Denn viele Hersteller entziehen dem Direktsaft das Wasser, um Lager- und Transportkosten zu sparen. Hintergrund ist, dass viele der für die Säfte benötigten Früchte aus Übersee stammen. Das auf diese Weise gewonnene Konzentrat benötigt somit deutlich weniger Platz als die entsprechende Menge frischer Früchte.

Das Fruchtkonzentrat wird tiefgefroren nach Europa transportiert. Im Zielland wird es dann wieder mit Wasser verdünnt und zur Haltbarmachung pasteurisiert. In diesem Fall muss der Fruchtsaft entsprechend gekennzeichnet werden, beispielsweise durch den Zusatz „aus Fruchtkonzentrat“ auf dem Etikett.

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Warum sich nicht alle Früchte für Saft eignen

Doch nicht alle Früchte eignen sich zur Produktion von Fruchtsaft. Das gilt für pur sehr saure Früchte oder auch für wasserarme Obstsorten, die reich an Fruchtfleisch sind. Dazu zählen beispielsweise

  • Bananen

  • Himbeeren

  • Johannisbeeren

  • Mangos

  • Sauerkirschen

Diese Früchte könnt ihr als Fruchtnektar genießen. Darüber hinaus gibt es jedoch auch Säfte, die zwar pur genießbar sind, aber dennoch auch als Nektar angeboten werden.

Was Nektar von Saft unterscheidet

Bei Nektaren handelt es sich um mit Wasser verdünnte Fruchtsäfte oder Fruchtmark. Im Unterschied zu Fruchtsäften darf ihnen bis zu 20 Prozent Zucker zugesetzt werden. Alternativ dürfen sie auch mit Honig gesüßt werden. Dies muss jedoch genau deklariert werden. Der erforderliche Mindestfruchtanteil variiert dabei von Fruchtart zu Fruchtart: Fruchtnektar ist daher definiert als Getränk, das aus Fruchtsaft oder Fruchtmark, Wasser und Zucker hergestellt wird.

  • Sind die Früchte zum unmittelbaren Genuss geeignet, wie zum Beispiel Äpfel, Ananas oder Pfirsich, muss der Nektar einen Fruchtgehalt von mindestens 50 Prozent aufweisen.

  • Bei Früchten mit saurem Saft, der nicht zum unmittelbaren Genuss geeignet ist, muss der Nektar einen Fruchtanteil zwischen 25 und 50 Prozent enthalten. Dazu zählt Nektar aus Brombeeren, Himbeeren oder Schwarzen Johannisbeeren. Während ein Heidelbeer- oder Himbeer-Nektar mindestens 40 Prozent Fruchtanteil aufweisen muss, genügt bei Nektar aus Schwarzen Johannisbeeren aufgrund des hohen Säuregehaltes ein Fruchtgehalt von mindestens 25 Prozent.

  • Nektar von Früchten, die besonders viel Fruchtfleisch enthalten, müssen einen Fruchtgehalt von mindestens 25 Prozent enthalten. Das betrifft beispielsweise Bananen-, Guaven- oder Mango-Nektar.

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Warum ihr Fruchtsaftgetränke von eurer Einkaufsliste streichen solltet

Zu den Fruchtsaftgetränken zählen viele vor allem bei Kindern beliebte Durstlöscher. Sie bestehen hauptsächlich aus Wasser, Säuerungsmittel und Zucker. Der Fruchtgehalt liegt je nach Obstsorte bei gerade einmal sechs bis 30 Prozent. Auch hier variiert die vorgeschriebene Menge je nach Fruchtart: Während der Fruchtgehalt bei Kernobst wie Äpfeln bei mindestens 30 Prozent liegen muss, genügt bei Zitrusfrüchten ein Fruchtanteil von mindestens sechs Prozent.

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Hinzu kommt: Im Gegensatz zu Fruchtsäften liefern Fruchtsaftgetränke überwiegend leere Kalorien, da sie so gut wie keine Nährstoffe enthalten. Auch die erlaubten Fruchtaromen und Zusatzstoffe wie Farbstoffe sind der Grund dafür, warum Fruchtsaftgetränke so selten wie möglich in eurem Einkaufswagen landen sollten.