"Ob der Automat diese verbeulte Flasche annimmt? Er lehnt sie ab. Macht aber nichts, Pfand gibt es trotzdem. Denn solange das Pfandlogo noch sichtbar ist, muss sie zurückgenommen werden. Das ist nur einer unserer fünf besten Pfandflaschen Tricks, damit Sie ihr Pfandgeld garantiert zurückbekommen.
Und die Tricks gibt's vom Experten der Verbraucherzentrale Hamburg."
Tristan Jorde, Verbraucherzentrale Hamburg: "Mein wichtigster Tipp ist: Bleiben Sie, wenn es Probleme mit der Pfandrückgabe gibt, höflich, aber hartnäckig. Oft wird man aus Gründen abgewiesen, die gar nicht rechtmäßig sind."
Tobias Deckert: "Wie zum Beispiel bei diesen verbeulten Flaschen."
Tristan Jorde, Verbraucherzentrale Hamburg: "Der Automat ist mit sowas überfordert. Aber rein rechtlich dürfen Sie selbstverständlich so eine Flasche auch zurückgeben und bekommen dafür auch Pfand erstattet."
Und zwar direkt an der Kasse. Wenn das Pfandlogo erkennbar ist, gibt's 25 Cent.
Tobias Deckert: "Weiter geht es mit der Frage, wo überhaupt solche Flaschen zurückgegeben werden dürfen. Und es muss ja nicht der Laden sein, wo ich die gekauft habe."
Tristan Jorde, Verbraucherzentrale Hamburg: "Nein, Sie können Einwegpfand mit dem Pfandsiegel grundsätzlich in jedem Laden zurückgeben. Da gibt es zwei Einschränkungen: ganz kleine Läden und Kioske müssen das nicht tun."
Spezielle Regeln gibt's auch für Mehrwegflaschen, also zum Beispiel Flaschen für Bier oder Mineralwasser.
Tristan Jorde, Verbraucherzentrale Hamburg: "Die übrigens daran erkennbar sind, dass man acht oder 15 Cent Pfand erstattet bekommt. Hier hat der Gesetzgeber eine Lücke gelassen. Das heißt, Sie können es eigentlich nur problemlos an dem Laden zurückgeben, wo Sie es gekauft haben, und sind auch ein bisschen auf den guten Willen des Händlers angewiesen."
Tobias Deckert: "Ob Einweg oder Mehrweg, alles kommt in den Pfandautomaten und inzwischen gibt es auch welche, in die man nicht jede Flasche einzeln reinstecken muss, sondern sogar bis zu 100 auf einmal. Gibt es eigentlich ein Abgabelimit?"
Tristan Jorde, Verbraucherzentrale Hamburg: "Nein. Rein aus dem Gesetz gibt es gar kein Abgabelimit. Nur wieder für die kleinen Kioske. Die haben Limits. Aber in einem normalen Supermarkt können sie beliebige Mengen abgeben."
Tobias Deckert: "Und am Ende gibt es ja dann immer so einen Bon. Leider vergisst man den ja manchmal sofort abzugeben."
Tristan Jorde, Verbraucherzentrale Hamburg: "Also grundsätzlich ist bei dem Punkt zu beachten, dass man es in derselben Filiale zurückgeben sollte, weil die oft eigene Rechtspersönlichkeiten haben, diese Filialen. Das ist wie ein privater Vertrag, maximal drei Jahre lang gültig, aber großer Verbrauchertipp: Das ist meistens auf Thermopapier gedruckt, was sehr schnell verblasst. Das heißt, wir raten dazu, das sehr rasch, am besten beim selben Einkauf, aber jedenfalls zügig wieder einzutauschen."
Tobias Deckert: "Und wenn man den einlöst, muss man auch nicht zwingend was Neues kaufen."
Im Übrigen haben auch viele Milchgetränke Einwegpfand. Alles was unter 100 Milliliter und über drei Liter ist, hat keinen.
Tobias Deckert: "Hier noch mal unsere besten Tipps zusammengefasst: Solange das Pfandlogo bei Einwegflaschen erkennbar ist, können sie auch zurückgegeben werden. Und zwar in Läden über 200 Quadratmetern, die diese Flaschen führen. Mehrwegflaschen immer dort zurückgeben, wo sie gekauft wurden und Pfandbons verfallen nach drei Jahren. Sie müssen im selben Laden eingelöst werden."