Eure monatlichen Verbraucher-News
Nicht nur die Bundestagswahl! Das kommt im Februar auf euch zu

Zeit für Entscheidungen!
Der Februar steht ganz im Zeichen der Bundestagswahl. Wer wird in Zukunft unser Land regieren? Aber auch die weiteren Änderungen wollen wir euch nicht vorenthalten: In den meisten Bundesländern stehen Ferien an, manche müssen mehr fürs Fernsehen bezahlen und manche bekommen bald mehr Geld aufs Konto. Die wichtigsten News im Überblick!
TV-Duell und Bundestagswahl

Am 23. Februar wählt Deutschland den neuen Bundestag. Die Wahl hätte eigentlich erst im September stattgefunden, wurde aber nach der gescheiterten Vertrauensfrage von Bundeskanzler Olaf Scholz und der Auflösung des jetzigen Bundestags durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier vorgezogen.
Abgegeben werden zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird ein Direktkandidat aus dem eigenen Wahlkreis gewählt, mit der Zweitstimme eine Partei. Neu bei dieser Wahl: Zum ersten Mal gibt es die sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate nicht mehr, wegen denen der Bundestag zuletzt auf 734 Abgeordnete angewachsen war. Nach der Wahlrechtsreform wird ihre Zahl auf 630 beschränkt, der Bundestag wird also kleiner.
Laut Bundeswahlleitung sollen alle eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 2. Februar von ihrer Gemeinde eine Wahlbenachrichtigung bekommen. Die Unterlagen für die Briefwahl bekommt man der Deutschen Post zufolge frühestens Anfang Februar, der Zeitraum ist also diesmal relativ kurz. Wer mit dem Briefwahl-Antrag nicht warten will, bis die Wahlbenachrichtigung im Briefkasten liegt, kann ihn auch vorher schon online, persönlich oder schriftlich bei der Gemeinde abgeben.
Winterferien in acht Bundesländern

In längst nicht allen Bundesländern gibt es zwischen Weihnachten und Ostern noch mal Ferien. Doch wenn, liegen die schulfreien Tage abgesehen von Bayern (3. bis 7.3.), Hamburg (31.1.) und Sachsen-Anhalt (27. bis 31.1.) alle im Februar:
Bremen, Niedersachsen: 3.2. bis 4.2.
Berlin, Brandenburg und Thüringen: 3.2. bis 8.2.
Mecklenburg-Vorpommern: 3.2. bis 14.2.
Sachsen: 17.2. bis 1.3.
Saarland: 24.2. bis 4.3.
Um den 3. Februar herum starten also viele Menschen in sechs Bundesländern in den Urlaub. Der ADAC warnt, dass es demnach auf Deutschlands Straßen ab Freitag, den 31. Januar, kurzfristig eng werden könnte..
Lese-Tipp: Stau umfahren oder ausharren: Was klappt besser? Wir haben es getestet!
Neue KI-Regelungen
Am 2. Februar tritt die erste Stufe einer EU-weiten KI-Verordnung in Kraft. Demnach müssen Unternehmen, die KI anbieten oder damit arbeiten, nachweisen können, dass sie über die notwendige Kompetenz verfügen. Die Verordnung bezieht sich hierbei auf die Punkte technische Kenntnisse, Erfahrung, Aus- und Weiterbildung, Kontext der Anwendung und Personen.
Außerdem werden sogenannte KI-Anwendungen mit inakzeptablem Risiko verboten. Zu diesen gehören laut Informationen der Bundesregierung Anwendungen, „die eingesetzt werden können, um das Verhalten von Personen gezielt zu beeinflussen und sie so zu manipulieren“.
Ebenso ist das sogenannte „Social Scoring“ verboten. Dabei werden Personen nach ihrem sozialen Verhalten bewertet, etwa in einem Punktesystem – was unverhältnismäßig negative Folgen haben kann. In China laufen seit längerem mehrere Testprojekte solcher Sozialkredit-Systeme.
Höhere Preise für HD-Fernsehen

Wer privates HD-Fernsehen über Satellit oder IP empfängt, tut das in den ersten Monaten kostenfrei, danach allerdings nur noch mit einer kostenpflichtigen Verlängerung. Die Preise hierfür erhöht der Anbieter HD+ ab dem 1. Februar: Zwölf Monate kosten dann 85 statt bisher 75 Euro, die Verlängerung im Abomodell 75 Euro (bisher: 65 Euro) und anschließend 6,99 Euro monatlich, das HD+ Abo im Webshop 6,99 Euro (bisher: 6 Euro).
Mehr Gehalt im öffentlichen Dienst der Länder

Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder bekommen ab dem 1. Februar 5,5 Prozent beziehungsweise mindestens 340 Euro mehr Gehalt. Bereits am 1. November wurden ihre Einkommen in einem ersten Schritt um einen Sockelbetrag von 200 Euro erhöht. Mit der Erhöhung, die jetzt folgt, steigen die Gehälter insgesamt durchschnittlich um über elf Prozent.
Azubis, Studentinnen und Studenten sowie Praktikantinnen und Praktikanten bekommen ab Februar 50 Euro mehr. Der aktuelle Tarifvertrag läuft noch bis zum 30. Oktober 2025. Hessen handelt als einziges Bundesland einen eigenen Tarifvertrag aus – hier war die Erhöhung von 5,5 Prozent eigentlich für den 1. August angesetzt, soll nun aber erst am 1. Dezember kommen.
Lese-Tipp: 50 Menschen verraten, was sie verdienen – wo steht ihr im großen Gehaltsranking?
Weniger Geld für Solarstrom

Wer zu Hause eine Photovoltaikanlage betreibt, kann damit erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeisen und bekommt dafür eine Vergütung. Gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz sinken die Fördersätze allerdings alle sechs Monate um ein Prozent. Für Anlagen, die ab dem 1. August 2024 in Betrieb genommen wurden, gilt laut dem ADAC deshalb ab dem 1. Februar Folgendes:
0 bis 10 kWp maximale Anlagenleistung – Vergütungssatz 7,95 Cent pro Kilowattstunde bei Teileinspeisung (bisher 8,03 Cent/kWh) und 12,60 Cent bei Volleinspeisung (bisher: 12,73 Cent)
10 bis 40 kWp maximale Anlagenleistung – Vergütungssatz 6,88 Cent pro Kilowattstunde bei Teileinspeisung (bisher: 6,95 Cent pro kWh) und 10,57 Cent bei Volleinspeisung (bisher: 10,68 Cent)
40 bis 100 kWp maximale Anlagenleistung – Vergütungssatz 5,62 Cent pro Kilowattstunde bei Teileinspeisung (bisher: 5,68 Cent pro kWh) und 10,57 Cent bei Volleinspeisung (bisher: 10,68 Cent)
Lese-Tipp: Funktioniert ein Balkonkraftwerk auch im Schatten?
Karneval, Fasching und Co.

Wie auch immer es bei euch zu Hause heißt: Ende Februar stehen in vielen Regionen Deutschlands wilde Tage an. Vom 27. Februar (Weiberfastnacht) bis zum Dienstag, den 4. Februar, wird sich verkleidet, gefeiert und geschunkelt, bevor dann am 5. Februar (Aschermittwoch) alles vorbei ist und die Fastenzeit beginnt.