Neue Phishing-Mail

Vorsicht bei „Steuerrückerstattung": Finanzministerium warnt vor Elster-Betrug

ARCHIV - 28.02.2018, Berlin: Die Steuer-Plattform «Elster» ist auf dem Bildschirm eines Laptops zu sehen. Großer Andrang infolge der Grundsteuerreform hat zu Schwierigkeiten bei der Steuer-Plattform «Elster» geführt. Foto: Robert Günther/dpa-tmn/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Die Steuerplattform Elster warnt vor Betrugsversuchen.
wca, dpa, Robert Günther

Kaum hat das neue Jahr angefangen, haben es Kriminelle vermehrt auf die Daten von Steuerzahlern abgesehen.
Das Finanzministerium Sachsen-Anhalt und das Steuerportal Elster warnen dringend vor Betrügern, die im Namen der Steuerverwaltung an Daten von Steuerzahlern kommen wollen.
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Video-Tipp: RTL-Verbraucherexperte warnt vor fiesen Phishing-Maschen

Informationen wegen Steuerrückerstattung angefordert

„Aktuell werden gefälschte E-Mails im Namen der Steuerverwaltung versendet. Als Absender wird dabei Elster beziehungsweise die Steuerverwaltung vorgetäuscht“, warnen das Finanzministerium Sachsen-Anhalt und das Steuerportal Elster.

In den Mails wird zum Beispiel eine angebliche Steuerrückerstattung aus früheren Jahren angesprochen, für die noch weitere Informationen benötigt würden.

Die Phishing-E-Mails wirken seriös und beginnen oft mit einer persönlichen Anrede. Die Betrüger versuchen mit den Mails, an Anmeldedaten sowie Konto- und/oder Kreditkarteninformationen von Steuerzahlern zu gelangen.

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Steuerverwaltung fordert keine Informationen per E-Mail an

Das Finanzministerium empfiehlt, die E-Mails sofort zu löschen. „Klicken Sie nicht auf einen eingebetteten Link in einer E-Mail, wenn Sie Zweifel daran haben, dass die E-Mail von der Steuerverwaltung stammt“, so das Ministerium weiter.

Grundsätzlich gilt:

  • Niemals Anhänge öffnen, die nicht aus einer vertrauenswürdigen Quelle stammen.

  • Die Steuerverwaltung wird in einer E-Mail niemals Informationen, wie die Steuernummer, Kontoverbindungen, Kreditkartennummern, PIN oder die Antwort auf die Sicherheitsabfrage anfordern.

  • Nicht auf einen eingebetteten Link in einer E-Mail klicken wenn Zweifel bestehen, dass die E-Mail von der Finanzverwaltung stammt.

Auch werden grundsätzlich nur Benachrichtigungen, aber niemals die eigentlichen Steuerdaten oder Rechnungen in Form eines E-Mail-Anhangs versendet. (aze)