Startsignal für den Urlaub im AuslandUrlaub auf eigene Gefahr: Das bedeutet die Aufhebung der Reisewarnung

Die Aufhebung der Reisewarnung für fast 30 europäische Staaten an diesem Montag ist ein Startsignal für den Urlaub im Ausland. Eine vollständige Entwarnung für das Reisen in Zeiten der Corona-Pandemie ist es aber nicht.
Unbeschwerter Urlaub sieht anders aus...
Fast drei Monate lang hat die Bundesregierung wegen der Corona-Pandemie vor Urlaubsreisen in alle rund 200 Länder der Welt gewarnt. Für den größten Teil Europas ist jetzt Schluss damit. Die Bundesregierung will damit den Sommerurlaub von den griechischen Inseln bis zur Algarve ermöglichen. Eine ganz unbeschwerte Ferienzeit wird es diesmal aber wohl nicht.
Für welche Länder wird die Reisewarnung aufgehoben?
Die Bundesregierung hat beschlossen, die Reisewarnung für die 26 Partnerländer Deutschlands in der Europäischen Union, das gerade aus der EU ausgetretene Großbritannien und die vier Staaten des grenzkontrollfreien Schengenraums, die nicht Mitglied in der EU sind, aufzuheben: Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein.
Wird die Warnung für alle Länder gleichzeitig gestrichen?
Nein. Für voraussichtlich 27 dieser Länder erfolgt die Aufhebung bereits an diesem Montag. Für vier Länder kommt es aber zu Verzögerungen. Spanien, Norwegen und Finnland müssen erst noch ihre Einreisesperre für Ausländer aufheben. In Spanien ist das für den 21. Juni geplant, in Finnland gilt die Einreisesperre bis zum 14. Juli. In Norwegen ist die Einreisesperre unbefristet. Bis zum 20. Juli soll dort aber neu entschieden werden. In Schweden ist die Zahl der Neuinfektionen noch zu hoch für die Aufhebung der Reisewarnung.
Wo welche Einreisebedingungen gelten, können Sie hier nachlesen.

Kann eine einmal aufgehobene Reisewarnung wieder reaktiviert werden?
Ja. Die Bundesregierung hat Kriterien für die Aufhebung der Reisewarnung aufgestellt. Wenn diese von den Ländern nicht mehr erfüllt werden, kann die Warnung reaktiviert werden. Es geht im Wesentlichen um drei Punkte: den Zustand des Gesundheitssystems, den ausreichenden Schutz der Touristen an den Urlaubsorten etwa durch Hygienemaßnahmen oder Abstandsregeln und vor allem um die Entwicklung des Infektionsgeschehens. Wenn die Zahl der Neuinfektionen in einem Land insgesamt 50 pro 100.000 Einwohner in einer Woche übersteigt, wird die Reisewarnung reaktiviert. In Schweden ist das der Fall.
Ist nun ein völlig unbeschwertes Reisen in die Länder möglich, für die es keine Reisewarnung mehr gibt?
Eher nicht. „Genießen sie ihren Sommerurlaub, aber genießen sie ihn mit Vorsicht und genießen sie ihn in Verantwortung“, empfiehlt Außenminister Heiko Maas. Statt der Reisewarnung wird es ab Montag für die genannten Länder sehr ausführliche Reisehinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amts geben, in denen auf alle Risiken hingewiesen wird. Dem Reisenden ist es dann selbst überlassen, worauf er sich einlassen will. Kurz gesagt bedeutet das: Urlaub auf eigene Gefahr.
Gibt es bei den Reisehinweisen bestimmte Abstufungen?
Es kann sein, dass für einzelne Länder von einer Reise abgeraten wird. Das soll zum Beispiel für Großbritannien der Fall sein, weil dort eine zweiwöchige Quarantäne für Einreisende gilt.
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Was ist mit den Ländern außerhalb der EU?
Für mehr als 160 Länder hat Maas die Reisewarnung bis zum 31. August verlängert. Es können in diesem Zeitraum aber Ausnahmen gemacht werden. Das Problem: Die EU müsste sich hier einig werden, weil innerhalb der Staatengemeinschaft die Grenzen ab Montag wieder weitgehend offen sind. Diese Einigkeit herzustellen, wird nicht einfach, weil es unterschiedliche Prioritäten gibt. Für Deutschland geht es zum Beispiel vor allem um die Türkei, das drittbeliebteste Urlaubsland der Deutschen, Frankreich blickt dagegen eher auf die nordafrikanischen Ferienländer Tunesien und Marokko. Mehr zur Reisewarnung für die Nicht-EU-Länder im Video.
Wie ist denn die Lage in diesen Ländern?
Die Türkei hat in der zurückliegenden Woche die Einreisebeschränkungen weitgehend aufgehoben und den Flugverkehr - auch nach Deutschland - wieder aufgenommen. Die türkische Regierung sagt, dass an Urlaubsorten am Mittelmeer wie Antalya und Bodrum für alle Corona-Sicherheitsvorkehrungen gesorgt sei und fordert eindringlich die Aufhebung der deutschen Reisewarnung. Ägypten - das zweitbeliebteste Urlaubsland der Deutschen außerhalb der EU - will einige seiner Urlaubsorte ab 1. Juli wieder für Touristen aus dem Ausland öffnen. Auch Tunesien will den Flugverkehr Ende des Monats wieder aufnehmen. Wann Marokko oder Thailand die Grenzen für Urlauber öffnen werden, ist dagegen unklar.
Kann ich überhaupt in ein Land reisen, in dem es noch eine Reisewarnung gibt?
Grundsätzlich ja. „Eine Reisewarnung ist ja kein Reiseverbot“, betont Außenminister Maas immer wieder. Allerdings bieten Veranstalter keine Pauschalreisen in diese Länder an, man kommt also nur auf eigene Faust dorthin - wenn es denn überhaupt Flüge oder Fähren gibt oder die Grenzen für den Autoverkehr geöffnet sind. Zudem ist das Risiko höher. Zwar erlaubt die Reisewarnung eine kostenlose Stornierung einer Reise. Sie schränkt aber auch den Versicherungsschutz derjenigen ein, die trotzdem reisen.
Gilt dann etwa selbst eine private Zusatzversicherung für Auslandsreisen nicht?
Wenn bei der Abreise eine Reisewarnung für das jeweilige Land besteht, dann schließen die Tarife eine Kostenübernahme in der Regel aus, erklärt der Bund der Versicherten (BdV). Für alle anderen Länder gilt der Ratschlag, in die Bedingungen des Versicherungsvertrages zu schauen: Sind Pandemien dort ausgeschlossen, bestehe kein Versicherungsschutz.
Was ist mit einem Rücktransport im Krankheitsfall?
Häufig sei ein „medizinisch notwendiger Rücktransport“ in die Heimat versichert, erklärt der BdV. Hat man einen besseren Tarif gewählt, kann auch ein „medizinisch sinnvoller Rücktransport“ abgesichert sein. Für gesetzlich Versicherte kann es sich unter Umständen auch lohnen, bei ihrer Krankenkasse nachzufragen. Auch diese kann - zumindest in bestimmten Ländern - Behandlungskosten im Ausland übernehmen.
Komme ich denn wieder zurück, wenn die Grenzen in meinem Urlaubsland plötzlich wieder geschlossen werden?
Eine Rückholaktion für 240.000 Touristen, wie nach Ausbruch der Corona-Pandemie, wird es nicht noch einmal geben. Das hat das Auswärtige Amt mehrmals betont. Unter anderem deswegen wird die Reisewarnung für viele Länder außerhalb der EU auch noch länger bestehen bleiben. Innerhalb der EU war die Rückkehr der Touristen auch nach den Grenzschließungen im März kein größeres Problem. Die Reiseveranstalter versichern, dass sie ihre Kunden selbst zurückbringen. Sie sind laut Pauschalreiserecht auch dazu verpflichtet.
Hilft mir eine Reiserücktrittsversicherung, falls die Corona-Zahlen in meinem Reiseland bis zum Urlaubsbeginn wieder steigen sollten?
Nein. Aus Sorge vor einer Ansteckung eine Reise zu stornieren, ist laut dem Bund der Versicherten „in keinem der Tarife am Markt ein versicherter Fall“. Ersetzt werden Stornogebühren vielmehr nur dann, wenn der Versicherte selbst unerwartet krank wird oder an der Abreise durch Ereignisse wie den Tod von Verwandten, Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit verhindert ist. Für Buchungen in Länder mit bestehender Reisewarnung spielt die Reiserücktrittsversicherung ebenfalls keine besondere Rolle: Laut BdV können in einem solchen Fall Pauschalreisen ebenso wie einzelne Reiseleistungen ohne Stornokosten storniert werden, so dass die Versicherung hier gar nicht einspringen muss.
Quelle: DPA
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