Laut Berliner Staatsanwaltschaft
Keine Anklage: Klimaschützer nicht für Tod von Radfahrerin verantwortlich

Mitglieder der „Letzten Generation“ müssen keine Anklage wegen Körperverletzung oder gar eines Tötungsdelikts befürchten. Das teilte die zuständige Berliner Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Im Herbst war eine Fahrradfahrerin ums Leben gekommen, die wegen Klimaprotesten nicht rechtzeitig ärztlich versorgt werden konnte. Vor Gericht müssen zwei Aktivisten trotzdem.
"Letzte Generation": Keine Anklage wegen Verletzungs- oder Tötungsdelikten
Die „Letzte Generation“ polarisiert seit Monaten. Ganz besonders Teil des öffentlichen Diskurses wurden die Umweltaktivisten, als im Oktober 2022 eine Fahrradfahrerin bei einem Verkehrsunfall in Berlin starb. Ein Betonmischer hatte die 44-Jährige überfahren, einige Tage später erlag die Frau im Krankenhaus ihren Verletzungen. Daraus entstand eine hitzige öffentliche Diskussion: Wie weit darf friedlicher Aktivismus gehen?
Klar ist seit Donnerstagvormittag: Zwei Mitglieder der Klimaschützer müssen keine Anklage wegen Körperverletzungs- oder Tötungsdelikten befürchten. Das gab die Berliner Staatsanwaltschaft am Donnerstagvormittag bekannt. Zwar sei die Protestaktion der beiden Klima-Protestierenden auf der Stadtautobahn A100 Ursache für einen Stau gewesen. Doch darauf sei es angesichts einer „notfallmedizinisch vollkommen korrekten“ Entscheidung der Notärztin vorher nicht angekommen, so die Begründung für die Nicht-Anklage. Eine Obduktion des Opfers habe außerdem ergeben, dass die Frau ohnehin an ihren schweren Verletzungen gestorben wäre.
Sehr wohl aber wird eine Anklage wegen Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte auf die Aktivisten zukommen. Dafür sollen sie sich bald vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten verantworten. (jak/dpa)