Illegale Lernanstalten für Kinder von Verschwörungsideologen in Sachsen

Weil sie ihre Kinder nicht in die Schule schicken: Querdenken-Mütter vor Gericht

Schulverweigerer-Mütter verurteilt Private Lerngruppen bestraft
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Private Lerngruppen bestraft
Schulverweigerer-Mütter verurteilt

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von Frank Vacik und Jessy Siodlaczek

Bill Gates, blutsaugende Eliten oder unter­irdische Reptiloide: Nein, diese absurden Ideen passen nicht mit dem Lehrplan im staatlichen Schulsystem zusammen. Damit ihre Kinder in der Schule nicht „falsche“ Dinge lernen, sondern die Verschwörungstheorien, nehmen Eltern ihre Kinder von der Schule, um sie in privaten Gruppen zu unterrichten. Jetzt werden einige Querdenken-Mütter in Zwickau deswegen angeklagt.

Illegale Querdenker-Schulen: Mit Verschwörungstheorien in Kontakt

Eine RTL-Recherche deckte illegale Querdenker-Schulen in Deutschland auf. Es sind Orte, an denen die Kinder nicht selten mit antisemitischen Verschwörungstheorien oder Gedankengut der Reichsbürgerszene in Kontakt kommen. Im Chimmitschauer Ortsteil Gablenz hat sich die Gruppe namens „Lern-Reich Sperlingsberg“, gebildet. Einige Eltern hier schicken ihre Kinder bereits seit Jahren nicht mehr in die Schule. Statt von pädagogisch ausgebildeten Lehrkräften, werden die Kinder von Eltern betreut. Eine Gerichtssprecherin erklärt im Gespräch mit RTL: „Das heißt, die Kinder entscheiden selbst, wann sie welche Themen sich aneignen wollen und es gibt auch keine Leistungskontrollen, die Eltern wissen nicht, auf welchem Stand die Kinder sind.“

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Seit der Corona-Pandemie steigt die Anzahl der Lehrgruppen rapide.
Einige Eltern aus der Querdenker- und Reichsbürger-Szene lassen ihre Kinder in so genannten "Lehrgruppen" unterrichten.
RTL

Mütter verurteilt: 200 Euro Bußgeld

Richterin Eva-Maria Ast vom Amtsgericht Zwickau ist dafür bekannt, mit Corona-Leugnern kurzen Prozess zu machen. Passend, das ausgerechnet sie die zuständige Richterin für die Querdenker ist, die ihre Kinder nicht mehr zur Schule bringen. Am Dienstag sind insgesamt sechs Mütter in Zwickau vor Gericht, die gegen ein Bußgeldschreiben Einspruch eingereicht haben. Als Begründung geben sie an, dass der Leistungsdruck für ihre Kinder in staatlichen Schulen zu groß sei und hier zu wenig auf ihre individuellen Bedürfnisse eingegangen wird.

Doch egal, welche Rechtfertigung die Eltern angeben, sie verstoßen damit gegen das Schulgesetz. Mit ihren Einsprüchen haben die Mütter keinen Erfolg: Einige ziehen ihren Einspruch freiwillig zurück, andere werden trotzdem verurteilt. Die meisten Eltern müssen eine Geldbuße von 200 Euro zahlen, da sie gegen die Anmeldepflicht verstoßen haben. Wenn die Mütter ihre Kinder jetzt trotzdem nicht an einer zugelassenen Schule anmelden, müssen sie bald schon wieder ein Bußgeld zahlen.

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