Werden andere Häuser nachziehen?Corona, RSV, Grippe: Erstes Krankenhaus spricht wieder Besuchsverbot aus

Ob nun für Erwachsene oder die Kinderabteilungen: Auch bei etwas entspannter Corona-Lage ächzen vor allem die Intensivstationen unter enormer Last. Der Grund ist der Personalmangel und bei den Kindern vermehrte Infektionen mit dem Grippe- oder dem RS-Virus. Eine erste Klinik in Schleswig-Holstein zieht deswegen die Reißleine: Besuchsverbot! Werden andere Kliniken dem Beispiel folgen?
Besuch nur noch in „medizinischen Ausnahmesituationen“
Die Paracelsus-Klinik in Henstedt-Ulzburg im Kreis Segeberg bittet die Angehörigen von Patienten auf ihrer Webseite, von Besuchen abzusehen. Damit möchte die Klinik ein Ziel erreichen. „Patienten und Patientinnen und Mitarbeitenden vor Infektionen schützen und die Weiterverbreitung reduzieren“, heißt es kurz und knapp. Was sich erst einmal nur wie eine Bitte anhört, wird aber konkretisiert: „In medizinischen Ausnahmesituationen, die einen Besuch erforderlich machen, werden sich die Abteilungen mit den Angehörigen in Verbindung setzen.“
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Krankenstand unter den Beschäftigten bald auf kritischem Niveau
„Wir sehen in den Krankenhäusern in unserer Region steigende Zahlen bei den isolierpflichtigen Patienten, also Patienten, die mit einer Viruserkrankung wie Grippe oder Corona, im Krankenhaus behandelt werden“, sagt Klinikmanager Sebastian Margaschewski dem RND. Dazu komme, dass sich auch der Krankenstand unter den Beschäftigten einem kritischen Niveau nähere. In zwei Wochen soll geschaut werden, ob die Besuchsregeln wieder aufgehoben werden können oder verlängert werden müssen. Man habe in der Corona-Zeit gesehen, dass solche Maßnahmen Wirkung zeigten.
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Ombudsmann sieht die Maßnahme kritisch: "Verursacht Leid"
Der Patientenombudsmann Peter Schildwächter sieht diese Entwicklung allerdings kritisch, so der Bericht weiter. Denn gerade in der Corona-Zeit habe man auch gesehen, welches Leid ein Besuchsverbot bei einsamen Patientinnen und Patienten und besorgten Angehörigen verursacht habe. „Das ist fatal“, sagt der Ombudsmann dem Nachrichtenportal. „Wir hatten das doch gerade hinter uns.“ Schildwächter appelliert daher an alle Verantwortlichen, „sehr sorgsam mit diesem drastischen Mittel umzugehen“.
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Krankenhäuser haben das Recht dazu
Tatsächlich können Krankenhäuser Besuchsverbote aussprechen. Besuchs- und Zugangsrechte von Angehörigen resultieren zwar aus dem Grundrecht der Familie, wie es in Artikel sechs des Grundgesetzes definiert ist, wie die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft auf ihrer Webseite erläutert. Aber auch Patienten haben ein Interesse am Schutz ihrer Gesundheit. Lägen außergewöhnliche Umstände vor, könne das Besuchsrecht eingeschränkt oder sogar ganz ausgeschlossen werden. (ija)