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Recht auf Reparatur! EU einig - das müssen Verbraucher jetzt wissen

Endlich Durchblick bei Reparaturen!
Handys, Staubsauger, Kaffee-, Wasch- und Spülmaschinen: Diese und viele andere Geräte sollen in der EU künftig repariert werden müssen, wenn der Kunde es verlangt. Was Verbraucher jetzt wissen sollten.
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Günstiger und einfacher reparieren

Ein seit Langem gefordertes „Recht auf Reparatur“ hat die entscheidende Hürde genommen. In der Nacht zu Freitag haben Unterhändlerinnen und Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten einen Durchbruch verkündet und sich auf neue EU-Vorgaben geeinigt.

Der Chefverhandler des Parlaments, der deutsche SPD-Abgeordnete René Repasi, zeigte sich nach der Einigung begeistert: Es werde erstmals einen Rechtsanspruch auf Reparatur bei sogenannter weißer Ware - darunter fallen vor allem Haushaltsgeräte - und typischen Alltagsprodukten wie Smartphones eingeführt.

Mit den neuen Regeln soll es nicht nur einfacher, sondern auch deutlich günstiger werden, kaputte Sachen reparieren zu lassen. Denn die Vereinbarung verpflichtet Hersteller, Informationen über Ersatzteile auf ihrer Website bereitzustellen, wodurch der Wettbewerb unter Reparaturanbietern verbessert werden soll. Diese Infos müssen auch allen Parteien im Reparatursektor - also auch kleinen Werkstätten - zu einem angemessenen Preis zur Verfügung gestellt werden, teilten die EU-Staaten mit.

Zudem sollen Praktiken verboten werden, durch die unabhängige Betriebe daran gehindert werden, gebrauchte oder 3D-gedruckte Ersatzteile zu verwenden. Online soll künftig auch über die voraussichtlichen Kosten einer Reparatur informiert werden.

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Neue Reparatur-Regeln sollen auch der Umwelt helfen

Bis Verbraucherinnen und Verbraucher auch wirklich von den neuen Regeln profitieren, dauert es aber noch etwas. Erst müssen noch Parlament und EU-Staaten final zustimmen, in aller Regel ist das aber reine Formsache. Danach können die Vorgaben in Kraft treten und müssen dann nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt sein.

Grundlage der Einigung ist ein Vorschlag, den die EU-Kommission vor knapp einem Jahr vorgelegt hatte. Das EU-Parlament tritt nach eigenen Angaben bereits seit mehr als zehn Jahren für ein Recht auf Reparatur ein. Im April 2022 erhöhte das Parlament den Druck, dass ein Gesetzesvorschlag vorgelegt werden soll. Es stimmte mit großer Mehrheit dafür, dass Produkte so gestaltet werden, dass sie länger halten, sicher repariert werden können und ihre Teile leicht zugänglich und ausbaubar sind.

Die Kommission argumentierte bei der Vorstellung des Vorhabens, weniger weggeworfene Produkte würden sowohl weniger Abfall als auch weniger Ressourcenverbrauch bei der Herstellung bedeuten. Somit entstünden auch weniger Treibhausgasemissionen. Auf Grundlage ihres Vorschlags schätzte die Kommission, dass im Verlauf von 15 Jahren 18,5 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen sowie 1,8 Millionen Tonnen Ressourcen eingespart werden und 3 Millionen Tonnen Abfall weniger anfallen.

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Ein Jahr Gewährleistung nach Reparatur

Bislang sind nach Angaben der EU-Staaten nur Produkte von der Richtlinie erfasst, für die es bereits auf EU-Ebene Reparaturvorschriften gibt. In Zukunft kann die EU-Kommission aber über die sogenannte Ökodesignrichtlinie auch Anforderungen für neue Produkte einführen, wodurch sie auch vom Recht auf Reparatur und damit deutlich weitreichenderen Vorschriften erfasst sind. So sind bislang nach Angaben von Abgeordneten unter anderem Kopfhörer oder Möbel nicht durch das Recht auf Reparatur abgedeckt.

Damit sich Verbraucherinnen und Verbraucher darauf verlassen können, dass sich eine Reparatur lohnt, soll auch eine Gewährleistung eingeführt werden. Ein Jahr lang soll diese Gewährleistung in Kraft sein, nachdem etwa eine Kaffeemaschine repariert wurde. (dpa/aze)