Falschparker und Rettungsgassen-Muffel aufgepasst
Diese Verstöße im Straßenverkehr werden ab heute deutlich teurer
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Neue Verordnung tritt am 9. November in Kraft
Autofahrer müssen sich bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung ab heute auf deutlich höhere Bußgelder einstellen. Nach einem langen Streit zwischen Bund und Ländern hatte der Bundesrat der Verschärfung zugestimmt. Welche Änderungen jetzt in Kraft treten, lesen Sie hier.
Bußgelder für Rettungsgassen-Verweigerer und Falschparker: Das wird teuer
Die umstrittene Verschärfung bei den Fahrverboten ist zwar vom Tisch. Dafür wurden aber die Bußgelder teils verdoppelt und zudem neue Tatbestände eingeführt.
- Wer bei einem Stau keine Rettungsgasse bildet oder diese sogar selbst nutzt, muss künftig mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
- Autofahrer, die ihr Fahrzeug im allgemeinen Halte- oder Parkverbot abstellen, finden unter dem Scheibenwischer künftig ein Knöllchen von bis zu 55 Euro statt wie bisher bis zu 15 Euro.
- NEU: Wer einen E-Auto-Ladeplatz oder für Carsharing-Stellpatz zuparkt, wird mit 55 Euro verwarnt.
- Parkverstöße bei amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten oder Behinderung von Rettungsfahrzeugen kosten bis zu 100 Euro.
- Für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz werden 55 Euro statt 35 Euro fällig.
- Lkw-Fahrer, die beim Rechtsabbiegen innerorts nicht Schrittgeschwindigkeit fahren, müssen 70 Euro zahlen.
- Auch den Auto-Posern geht es ans Konto: Das Verursachen von unnötigem Lärm und vermeidbarer Abgasbelästigung sowie unnützes Hin- und Herfahren kostet künftig nicht mehr 20 Euro, sondern bis zu 100 Euro.
- Für Temposünder soll es laut ADAC künftig deutlich teurer werden: Die bisherigen Verwarnungsgelder für Überschreitungen bis 20 km/h werden mit Inkrafttreten des neuen Bußgeldkatalogs verdoppelt. So werden bei einer Tempoüberschreitung innerorts von bis zu 10 km/h 30 Euro statt 15 fällig, bei einer Tempoüberschreitung von 11 – 15 km/h 50 Euro statt 25 Euro und von 16 – 20 km/h 70 Euro statt 35 Euro.
Wer Gehwege, Radwege oder Seitenstreifen vorschriftswidrig befährt, muss statt bisher 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße rechnen.
Tempoüberschreitung | Neu | Alt |
---|---|---|
Bis zu 10 km/h | 30 Euro | 15 Euro |
11 bis 15 km/h | 50 Euro | 25 Euro |
16 bis 20 km/h | 70 Euro | 35 Euro |
21 bis 25 km/h | 115 Euro | 80 Euro |
26 bis 30 km/h | 180 Euro | 100 Euro |
31 bis 40 km /h | 260 Euro | 160 Euro |
41 bis 50 km/h | 400 Euro | 200 Euro |
51 bis 60 km/h | 560 Euro | 280 Euro |
61 bis 70 km/h | 700 Euro | 480 Euro |
Über 70 km/h | 800 Euro | 680 Euro |
Tempoüberschreitung | Neu | Alt |
---|---|---|
Bis zu 10 km/h | 20 Euro | 10 Euro |
11 bis 15 km/h | 40 Euro | 20 Euro |
16 bis 20 km/h | 60 Euro | 30 Euro |
21 bis 25 km/h | 100 Euro | 70 Euro |
26 bis 30 km/h | 150 Euro | 80 Euro |
31 bis 40 km/h | 200 Euro | 120 Euro |
41 bis 50 km/h | 320 Euro | 160 Euro |
51 bis 60 km/h | 480 Euro | 240 Euro |
61 bis 70 km/h | 600 Euro | 440 Euro |
Über 70 km/h | 700 Euro | 600 Euro |
StVO-Novelle wegen Formfehler einkassiert
Die neuen Regelungen und die schmerzhaften Bußgelder seien ein deutliches Signal an Autofahrer, sich an Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten. „Wir wissen, überhöhte Geschwindigkeit ist die häufigste Unfallursache. Bußgeldkatalog und Straßenverkehrsordnung sind letztlich verkehrserzieherische Maßnahmen zur gegenseitigen Rücksichtnahme“, erklärte die Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz, Bremens Senatorin Maike Schaefer (Grüne).
Sie lobte den im April gefundenen Kompromiss zwischen Bund und Ländern als „echten Durchbruch“, bei dem man sich über Parteifarben hinweg geeinigt habe. Zuvor hatte es ein langes Gerangel gegeben. Wegen eines Formfehlers waren verschärfte Bußgeldregeln in der neuen Straßenverkehrsordnung im vergangenen Jahr außer Vollzug gesetzt worden.
Der Streit zog sich seit Februar vergangenen Jahres hin. Damals war die Änderung der StVO beschlossen, dann aber wegen eines Formfehlers wieder kassiert worden. Deshalb galten die alten Strafen weiter - was auch neue Regeln zum besseren Schutz von Radfahrern blockierte. In dem Tauziehen hatten sich Union und die Grünen gegenseitig Blockadehaltung vorgeworfen. Vor allem die verschärften Regeln für zu schnelles Fahren und das raschere Verhängen eines einmonatigen Fahrverbots hielt die Union für überzogen. (dpa/aze)
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