Falschparker und Rettungsgassen-Muffel aufgepasst

Diese Verstöße im Straßenverkehr werden ab heute deutlich teurer

Falschparken und Rasen werden deutlich teurer Neuer Bußgeldkatalog
01:22 min
Neuer Bußgeldkatalog
Falschparken und Rasen werden deutlich teurer

30 weitere Videos

Neue Verordnung tritt am 9. November in Kraft

Autofahrer müssen sich bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung ab heute auf deutlich höhere Bußgelder einstellen. Nach einem langen Streit zwischen Bund und Ländern hatte der Bundesrat der Verschärfung zugestimmt. Welche Änderungen jetzt in Kraft treten, lesen Sie hier.

Bußgelder für Rettungsgassen-Verweigerer und Falschparker: Das wird teuer

Die umstrittene Verschärfung bei den Fahrverboten ist zwar vom Tisch. Dafür wurden aber die Bußgelder teils verdoppelt und zudem neue Tatbestände eingeführt.

  • Wer bei einem Stau keine Rettungsgasse bildet oder diese sogar selbst nutzt, muss künftig mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
  • Autofahrer, die ihr Fahrzeug im allgemeinen Halte- oder Parkverbot abstellen, finden unter dem Scheibenwischer künftig ein Knöllchen von bis zu 55 Euro statt wie bisher bis zu 15 Euro.
  • NEU: Wer einen E-Auto-Ladeplatz oder für Carsharing-Stellpatz zuparkt, wird mit 55 Euro verwarnt.
  • Parkverstöße bei amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten oder Behinderung von Rettungsfahrzeugen kosten bis zu 100 Euro.
  • Für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz werden 55 Euro statt 35 Euro fällig.
  • Lkw-Fahrer, die beim Rechtsabbiegen innerorts nicht Schrittgeschwindigkeit fahren, müssen 70 Euro zahlen.
  • Auch den Auto-Posern geht es ans Konto: Das Verursachen von unnötigem Lärm und vermeidbarer Abgasbelästigung sowie unnützes Hin- und Herfahren kostet künftig nicht mehr 20 Euro, sondern bis zu 100 Euro.
  • Für Temposünder soll es laut ADAC künftig deutlich teurer werden: Die bisherigen Verwarnungsgelder für Überschreitungen bis 20 km/h werden mit Inkrafttreten des neuen Bußgeldkatalogs verdoppelt. So werden bei einer Tempoüberschreitung innerorts von bis zu 10 km/h 30 Euro statt 15 fällig, bei einer Tempoüberschreitung von 11 – 15 km/h 50 Euro statt 25 Euro und von 16 – 20 km/h 70 Euro statt 35 Euro.
  • Wer Gehwege, Radwege oder Seitenstreifen vorschriftswidrig befährt, muss statt bisher 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße rechnen.

Wenn Sie gegen aktuelle Verkehrsregeln verstoßen haben, könnte sich ein Einspruch lohnen. In diesem Artikel gibt es Tipps von einem Rechtsanwalt.

TempoüberschreitungNeu Alt
Bis zu 10 km/h30 Euro15 Euro
11 bis 15 km/h50 Euro25 Euro
16 bis 20 km/h70 Euro35 Euro
21 bis 25 km/h115 Euro80 Euro
26 bis 30 km/h 180 Euro100 Euro
31 bis 40 km /h260 Euro160 Euro
41 bis 50 km/h400 Euro200 Euro
51 bis 60 km/h560 Euro 280 Euro
61 bis 70 km/h700 Euro480 Euro
Über 70 km/h800 Euro680 Euro
TempoüberschreitungNeu Alt
Bis zu 10 km/h20 Euro10 Euro
11 bis 15 km/h40 Euro20 Euro
16 bis 20 km/h60 Euro30 Euro
21 bis 25 km/h 100 Euro70 Euro
26 bis 30 km/h150 Euro80 Euro
31 bis 40 km/h200 Euro120 Euro
41 bis 50 km/h320 Euro160 Euro
51 bis 60 km/h480 Euro 240 Euro
61 bis 70 km/h 600 Euro440 Euro
Über 70 km/h700 Euro600 Euro

StVO-Novelle wegen Formfehler einkassiert

Die neuen Regelungen und die schmerzhaften Bußgelder seien ein deutliches Signal an Autofahrer, sich an Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten. „Wir wissen, überhöhte Geschwindigkeit ist die häufigste Unfallursache. Bußgeldkatalog und Straßenverkehrsordnung sind letztlich verkehrserzieherische Maßnahmen zur gegenseitigen Rücksichtnahme“, erklärte die Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz, Bremens Senatorin Maike Schaefer (Grüne).

Sie lobte den im April gefundenen Kompromiss zwischen Bund und Ländern als „echten Durchbruch“, bei dem man sich über Parteifarben hinweg geeinigt habe. Zuvor hatte es ein langes Gerangel gegeben. Wegen eines Formfehlers waren verschärfte Bußgeldregeln in der neuen Straßenverkehrsordnung im vergangenen Jahr außer Vollzug gesetzt worden.

Der Streit zog sich seit Februar vergangenen Jahres hin. Damals war die Änderung der StVO beschlossen, dann aber wegen eines Formfehlers wieder kassiert worden. Deshalb galten die alten Strafen weiter - was auch neue Regeln zum besseren Schutz von Radfahrern blockierte. In dem Tauziehen hatten sich Union und die Grünen gegenseitig Blockadehaltung vorgeworfen. Vor allem die verschärften Regeln für zu schnelles Fahren und das raschere Verhängen eines einmonatigen Fahrverbots hielt die Union für überzogen. (dpa/aze)

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen relevanten Inhalt der externen Plattformtwitter, der den Artikel ergänzt. Sie können sich den Inhalt einfach mit einem Klick anzeigen lassen und auch wieder ausblenden. Weitere Einstellungenkönnen Sie imPrivacy Centervornehmen.