Nach Attacken im Fitnessstudio und auf der Straße
Mutmaßlicher Messerstecher von Duisburg vor Gericht: Maan D. zeigt Zeichen des Islamischen Staates
Der Angeklagte zeigte offen, wem er sich zugehörig fühlt.
Als Maan D. den Sicherheitstrakt des Gerichtsaals zum Prozessauftakt vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht betritt, verhüllt er nicht sein Gesicht. Anstatt sich zu verstecken, will der Syrer den Anwesenden eins deutlich zeigen: seinen erhobenen Zeigefinger – ein Erkennungszeichen der Terrormiliz Islamischer Staat. Im April hatte der 27-Jährige in Duisburg innerhalb von neun Tagen zwei Blutbäder angerichtet. Die Bilder des Prozessauftakts sehen Sie im Video.
Bundesanwaltschaft geht von islamistischem Motiv aus
Mord und dreifacher Mordversuch – so lautet die Anklage gege Maan D. Der 27-jährige Syrer schien zum Prozessauftakt jedoch unbeeindruckt von den Vorwürfen: Erst zeigte er das Zeichen des Islamischen Staats, dann blieb er jedes Mal demonstrativ sitzen, wenn der Richter den Saal betrat.
Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass es ein islamistisches Motiv war, dass Maan D. zu seinen Taten veranlasste: „Nach seiner damaligen Auffassung, waren alle diejenigen, die sich in diesem Land aufhielten, am gesellschaftlichen Leben teilnahmen und sich nicht der Scharia verpflichtet fühlten, todeswürdig“, erklärt Generalbundesanwalt Jochen Weingarten.
Eltern von ermordetem Opfer nehmen an Prozess teil

Am 9. April soll Maan D. den 35-jährigen Irfan Dip mit 28 Messerstichen auf der Straße ermordet haben. Seinem ersten Opfer soll er zufällig auf der Straße begenet sein. Irfan Dips Eltern nahmen auch am Prozessauftakt teil. Seine Mutter findet im RTL-Interview deutliche Worte: „Ich möchte einfach nur, dass die Politik das jetzt sieht. Dass die Politik wach wird, dass wir so gefährliche Menschen hier unter uns haben. Die müssen jetzt etwas tun. Das sind unsere Kinder, die sterben, nicht deren Kinder.“
Messerangriff in Fitnessstudio: 3 Menschen in Lebensgefahr
Urteil im Januar erwartet
Neun Tage nach dem ersten Angriff, am 18.April, soll der Angeklagte wieder zugestochen haben –dieses Mal in einem Fitnessstudio. Vier Männer werden verletzt, zum Teil lebensbedrohlich. Sichergestellte DNA-Spuren an einem Schuh sollen die Ermittler dann zum Angeklagten geführt und die Angriffe miteinander in Verbindung gebracht haben. Im Jahr 2016 war Maan D. nach Deutschland gekommen, hatte einen Asylantrag gestellt und eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Am ersten Tag der Verhandlungen schwieg der 27-Jährige, 17 weitere Verhandlungstage sind geplant. Im Januar soll dann voraussichtlich ein Urteil fallen. Bei einer Verurteilung droht Maan D. eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung. (dpa/xas)