800 Seiten starkes Gutachten zu sexuellem Missbrauch in Kirche
Missbrauchsskandal im Erzbistum Köln: Auch Weihbischof Ansgar Puff beurlaubt
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Missbrauchsgutachten: Kardinal Woelki entbindet Mitarbeiter von ihren Dienstpflichten
Das Gutachten zur Aufarbeitung von sexuellen Missbrauch in Erzbistum Köln hat weitere personelle Konsequenzen: Der Weihbischof Ansgar Puff habe Kardinal Rainer Maria Woelki gebeten, vorläufig beurlaubt zu werden. Woelki entsprach der Bitte. Zuvor hatte der Kardinal die beiden Mitarbeiter Weihbischof Schwaderlapp und Herrn Offizial Assenmacher vorläufig von ihren Dienstpflichten entbunden.
Keine Schuld bei Woelki
Ein erstes Gutachten zu sexuellem Missbrauch blieb unter Verschluss, jetzt ist ein neues veröffentlicht: Der Strafrechtler Björn Gercke und sein Team sehen darin keine Pflichtverletzungen beim Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki. Die Gutachter haben aber dem heutigen Hamburger Erzbischof Stefan Heße insgesamt elf Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Aufarbeitung von Missbrauchsvorwürfen im Erzbistum Köln vorgeworfen. Das Gutachten umfasst 800 Seiten, 202 Beschuldigte und über 300 Opfer – mehr dazu im Video.
Kardinal Woelki: „Das beschämt mich zutiefst“
„Danke“, eröffnete Kardinal Rainer Maria Woelki sein Statement zum Abschluss der Pressekonferenz. Er habe die Veröffentlichung des Gutachtens sowohl herbeigesehen als auch „diesen Tag gefürchtet“. Die von der Gewalt Betroffenen seien weder ernst genommen noch geschützt worden.
„Höchste Verantwortungsträger haben diese Vorfälle nicht nach Rom gemeldet“, so Woelki. Dadurch seien Strafverfolgung und Sanktionierung verhindert worden. „Das beschämt mich zutiefst.“ Er veranlasste die Suspendierung erster, verantwortlicher Kleriker, weitere Konsequenzen sollen nach Studium des Gutachtens, das auch nach Rom weitergeleitet werden soll, folgen.
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Im Video: Gutachter Gercke über die Missbrauchsopfer
Das Erzbistum Köln hat mit seiner schleppenden Aufarbeitung des Missbrauchsskandals für die größte Krise der katholischen Kirche in Deutschland gesorgt. Der dafür scharf kritisierte Kardinal Rainer Maria Woelki ließ am 18. März ein neues Gutachten veröffentlichen.
Die vom Kölner Erzbischof beauftragte Kanzlei Gercke & Wollschläger hat ihre Arbeit abgeschlossen und stellte die Ergebnisse den Verantwortlichen des Erzbistums und zugleich der Öffentlichkeit auf einer Pressekonferenz am Donnerstag vor. Gercke hat vorab mitgeteilt, dass seine im Jahr 1975 beginnende Untersuchung mehr als 300 Opfer und über 200 Beschuldigte aufführt. Woelki hat ihn beauftragt, Verantwortliche namentlich zu benennen - gegebenenfalls auch ihn selbst.
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Weitere Konsequenzen werden diskutiert
In den auf die Veröffentlichung folgenden Tagen will Woelki die Ergebnisse dann zusammen mit Gercke in den Kölner Gremien diskutieren. Am 23. März, also fünf Tage nach der Vorstellung des Gutachtens, will der Kardinal mögliche weitere Konsequenzen benennen.
Ab dem 25. März wird das wegen der äußerungsrechtlichen Bedenken nicht veröffentlichte Gutachten der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl zur Einsichtnahme im Maternushaus ausliegen. Nach dem Limburger Modell können dann Betroffene, Medienvertreter und die interessierte Öffentlichkeit selbst einen Vergleich zwischen den beiden Gutachten ziehen.