25-jähriger Landwirt muss auf Acker operiert werden
Wer hat Schuld am Mähdrescher-Horror? Jetzt ermittelt die Polizei

Der Schock sitzt noch immer tief!
Ein 25-jähriger Landwirt wird am Samstag (19. August) in seinen Mähdrescher gezogen und eingeklemmt. Der junge Mann überlebt, doch die Ärzte müssen noch vor Ort seine Beine amputieren. Die dramatische Rettungsaktion sorgt bundesweit für Aufsehen. Jetzt ermittelt die Polizei, ob und für wen der Unfall strafrechtliche Konsequenzen haben könnte.
Im Video: Chirurg: „Sowas hat keiner von uns bisher erlebt"
Technische Störung oder menschliches Versagen?
Offene Fragen gibt es noch jede Menge. Sicher ist aber: Der junge Landwirt war nicht alleine auf dem Acker, so die Polizei. Neben ihm waren ein zweiter 25-jähriger Mitarbeiter des Agrarbetriebs und eine 24 Jahre alte Erntehelferin anwesend. Bei der Entleerung des Mähdreschers hätten sie eine technische Störung festgestellt. Sie wollen diese beheben – doch die Maschinen laufen dabei weiter.
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Das gehe nur, wenn sich weiterhin jemand auf dem Fahrersitz befinde, erklärt Florian Müller von der Polizei Güstow im Gespräch mit RTL. Damit werde der Sicherheitsmechanismus überbrückt, der ein lautes Signal verursache und die Maschinen abschalte. So könnte es im Fall Luckow zum Unfall gekommen sein: Während der 25-Jährigen mit Schaufeln die Störung am Kornbunker beseitigen wollte, soll sich die Erntehelferin weiterhin auf dem Sitz in der Fahrerkabine befunden haben.
Junger Mann gerät mit den Beinen in den Mähdrescher
Nachdem der junge Mann in den Korntank gestürzt ist, schalten die beiden anderen die Maschine sofort ab. Doch es dauerte mehrere Stunden, bis die Retter den jungen Mann aus der Maschine befreien können. Dabei müssen die Ärzte noch auf dem Acker beide Beine des Mannes amputieren. Aus dem Krankenhaus kommen bereits am Montag dann gute Nachricht: Der 25-Jährige sei außer Lebensgefahr, heißt es von der Polizei.
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Im Video: Ärzte amputieren Beine von Landwirt auf Acker
Ermittlungen sollen Schuldfrage klären
Weitere Befragungen sollen nun den genauen Ablauf des Unfalls klären. Dabei werde auch untersucht, inwiefern es überhaupt einen Schuldigen gebe oder ob es ein tragischer Unglücksfall ohne strafrechtliche Konsequenzen gewesen sei. Die Polizei ermittle wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung. Zu diesem Zeitpunkt würden sich die Ermittlungen aber gegen keinen bestimmten Beschuldigten richten.