Ist eine Erfindung die Rettung?

Vier Millionen Kaminöfen droht 2024 das Aus

Symbolfoto: Eine Frau wirft ein Holzscheit in einen Kaminofen. Berlin, 03.03.2023 || Modellfreigabe vorhanden
Bei Kaminöfen gelten strenge Grenzwerte.
Thomas Trutschel, picture alliance
von Aristotelis Zervos

Kamin- und Ofenbesitzer aufgepasst!
Bis Ende 2024 droht älteren Modellen die Stilllegung. Welche Jahrgänge betroffen sind und wie die Dreckschleudern relativ günstig umgerüstet werden können.
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Feuerungsanlagen müssen Grenzwerte einhalten

Um die Feinstaubbelastung, die durch Kaminöfen entstehen, in den Griff zu bekommen, ist bereits am 22. März 2010 die 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) in Kraft getreten.

Die Verordnung regelt die Installation, Beschaffenheit und den Betrieb von Kleinfeuerungsanlagen in privaten Haushalten sowie in Industrie und Gewerbe. Sie gilt für kleine und mittlere Feuerungsanlagen, die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz keine Genehmigung brauchen.

Dazu zählen:

  • Kamin

  • Kaminofen

  • Kachelofen

  • Pelletofen

  • Scheitholzofen

  • Hackschnitzelofen

  • Kohleofen

In der Verordnung ist grundsätzlich festgelegt, wann und bei welchen Emissionswerten ältere Öfen außer Betrieb genommen werden und welche Ansprüche sie erfüllen müssen.

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Bereits im Jahr 2020 mussten Öfen stillgelegt werden, die vor 1995 errichtet wurden und bestimmte Grenzwert-Vorgaben nicht erfüllen konnten.

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Diese Kaminöfen müssen bis Ende 2024 überprüft werden

Bis zum 31. Dezember 2024 müssen Kaminöfen ausgetauscht werden, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb gingen. Betroffen sind laut Schätzungen rund vier Millionen Geräte.

Wichtig: Der Austausch muss nur erfolgen, wenn folgende Grenzwerte der Stufe 1 der BImSchV nicht überschritten werden:

  • Ausstoß von 2,0g/m³ Kohlenmonoxid

  • Ausstoß von 0,075 g/m³ Feinstaub

Außerdem muss die Feuerungsanlage einen Wirkungsgrad von mindestens 75 Prozent (Kachelofen: 80 Prozent) vorweisen.

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Verfügt man über einen Herstellernachweis, der die Einhaltung der Grenzwerte bescheinigt, oder besteht der Kaminofen eine Messung vor Ort durch den Schornsteinfeger, kann der Kaminofen ohne zeitliche Einschränkung weiter betrieben werden.

Bei einigen Geräten können auch durch Filtereinbau die Grenzwerte erreicht werden. Eine Lösung verspricht das Unternehmen Kleining aus Gronau. Es hat eine Art Katalysator für Kaminöfen entwickelt, den KaminFILTERKat.

Mit KaminFILTERKat Feinstaub reduzieren

„Der KaminFILTERKat nutzt eine spezielle Filtertechnologie, um die Abgase aus der Feuerstätte zu reinigen. Die Abgase werden durch den Filter geführt, der die schädlichen Partikel auffängt, bevor sie in die Umgebung gelangen“, erklärt das Unternehmen die Funktionsweise.

Bei der Installation muss ein Stück von 25 cm aus dem vorhandenen Rauchrohr entfernt werden.

Weil der Schornsteinfeger nach der Messung der Emissionen und des Wirkungsgrades grünes Licht geben muss, empfiehlt das Unternehmen, bereits VOR dem Einbau mit dem Schornsteinfeger darüber zu sprechen, ob der Einbau des KaminFILTERKats bei der eigenen Feuerstelle erlaubt ist und auch von ihm empfohlen wird.

Immerhin hat der KaminFILTERKat die Zulassung des Deutschen Instituts für Bauchtechnik erhalten. Der Vorteil: Das Siegel gibt den Schornsteinfegern in ganz Deutschland die Sicherheit, dass die technische Lösung die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Und deutlich günstiger als der Neukauf oder Umbau des Ofens ist der Filter auch.

Allerdings: Das Umweltbundesamt empfiehlt bei mehr als 15 Jahre alten Anlagen grundsätzlich einen Austausch. Tipp: Beim Neukauf eines Kaminofens sollten ein hoher Nutzungsgrad und geringe Schadstoffemissionen im Mittelpunkt stehen.