Bei der Attacke im Juni starben drei Menschen
Gutachter: Messerstecher von Würzburg ist schuldunfähig

Das kommt nicht überraschend: Der Würzburger Messerstecher war bei seiner Attacke auf Passanten Ende Juni nach psychiatrischer Einschätzung schuldunfähig. Die beiden im Ermittlungsverfahren beauftragten Sachverständigen kämen unabhängig voneinander jeweils zu diesem Ergebnis, teilten das Bayerische Landeskriminalamt und die Generalstaatsanwaltschaft München mit.
Keine Hinweise auf Mitwisser, Mittäter oder extremistischen Hintergrund

Was genau den Somalier zu dem Angriff auf ihm offensichtlich unbekannte Menschen trieb, ist allerdings weiter unklar. Befürchtungen kurz nach der Tat, der Flüchtling habe aus terroristischen Gründen oder religiösen Überzeugungen gehandelt, bestätigten sich bisher nicht.
Hinweise auf Mitwisser oder Mittäter sowie auf einen extremistischen Hintergrund gebe es weiterhin nicht, teilten die Ermittler mit. Drogen oder Alkohol hatte der Somalier laut toxikologischem Gutachten nicht eingenommen.
Mit dem neuerlichen Gutachten spricht nun vieles dafür, dass es gegen den 32-Jährigen ein sogenanntes Sicherungsverfahren - wahrscheinlich vor dem Landgericht Würzburg - geben wird. Bei solchen Verfahren geht es um die Unterbringung eines Beschuldigten in einer Psychiatrie.
Tatverdächtiger soll nicht angeklagt werden

Die Staatsanwaltschaft schreibt dafür auch keine Anklage wie in normalen Strafverfahren, sondern eine Antragsschrift: Bis Ende des Jahres wolle die Generalstaatsanwaltschaft München die dauerhafte Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses beantragen, teilten die Ermittler mit.
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Der Beschuldigte bleibt bei diesem Vorgehen Beschuldigter und wird nicht zum Angeklagten. Dennoch gibt es eine Verhandlung vor Gericht - in diesem Fall wohl vor einer Schwurgerichtskammer.
Video: Passanten stoppen Messerstecher in Würzburg
Täter seit Monaten in psychiatrischem Krankenhaus
Die Ermittler betonten, die Einschätzung „schuldunfähig“ bedeute nicht, dass es Zweifel an der Täterschaft des Mannes gebe oder er unschuldig sei. Er war am 30. September vernommen worden und hatte dabei den Tatablauf detailliert geschildert. Weitere Angaben zu den Aussagen machten die Ermittler dabei nicht.
Erwiesen ist, dass der Migrant am 25. Juni in der Würzburg auf ihm offensichtlich unbekannte Menschen eingestochen hat. Drei Frauen starben, fünf Menschen wurden lebensgefährlich verletzt. Zudem gab es vier Leichtverletzte. Die Ermittler hatten auf Basis eines ersten psychiatrischen Gutachtens am 20. Juli bereits mitgeteilt, dass der Mann zur Tatzeit möglicherweise schuldunfähig war. Der Täter ist seit Monaten in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. (uvo; dpa)