Zug statt Flugzeug
Frankreich verbietet Kurzstreckenflüge: Vorbild für Deutschland?
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von Aristotelis Zervos und Julian Hilgers
Als erstes Land in Europa verbietet Frankreich Kurzstreckenflüge – aber nicht auf allen Strecken. In welchen Fällen müssen Reisende auf Zug oder Auto umsteigen? Und könnte es auch in Deutschland zu einem ähnlichen Verbot kommen?
"Wie kann man die Nutzung von Flugzeugen zwischen Großstädten rechtfertigen?"
Für Frankreichs Verkehrsminister Clément Beaune ist es ein wichtiger Schritt zur Verringerung der klimaschädlichen Treibhausgasemissionen. „Wie kann man, während wir unermüdlich für die Dekarbonisierung unserer Lebensweise kämpfen, die Nutzung von Flugzeugen zwischen Großstädten rechtfertigen, die über regelmäßige, schnelle und effiziente Zugverbindungen verfügen?", fragt der Verkehrsminister.
Als erstes Land in Europa hatte Frankreich bereits 2021 ein Verbot von Kurzstreckenflügen im Klimagesetz verankert, wenn eine Zugalternative existiert, deren Fahrtzeit nicht länger als zweieinhalb Stunden dauert. Die Regel wurde aber unter anderem für Umsteigeverbindungen über Paris derart aufgeweicht, dass in der Praxis kaum Flugverbindungen gestrichen wurden.
Mit einem Dekret hat Beaune jetzt Kurzstreckenflüge untersagt: Konkret betrifft das Verbot zunächst aber nur drei Flugverbindungen ab Paris Orly nach Nantes, Bordeaux und Lyon.
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Verbot für Kurzstreckenflüge bald auch in Deutschland?
"Damit bringt es gerade leider in seiner jetzigen Ausführung wenig für den Klimaschutz. Es ist also erstmal nur ein Babyschritt, aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Frankreich wird damit zum Trendsetter in Europa und zeigt deutlich: Kurzstreckenflüge sind nicht mehr zeitgemäß", kommentiert Lena Donat, Greenpeace-Verkehrsexpertin, das Verbot im Gespräch mit RTL.
Der Umweltverband BUND fordert ähnliche Maßnahmen auch in Deutschland. Bei einem Verbot von Inlandsverbindungen, die in vier Stunden mit dem Zug zu erreichen sind, ließen sich pro Jahr immerhin 1,6 Millionen Tonnen CO2 einsparen.
Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) hält ein Verbot in Deutschland dagegen für nicht notwendig. „In Deutschland gibt es inzwischen gibt es keine Inlandsflüge mehr auf Strecken, die von einem Verbot von Kurzstreckenflügen nach französischem Vorbild betroffen wären“, erklärt BDL-Sprecher Alexander. Die einzige relevante Verbindung von Düsseldorf nach Stuttgart sei eingestellt worden.
„Verbleibende Inlandsflüge dienen im Wesentlichen als Zubringer für internationale Verbindungen an den Flughafen-Drehkreuzen Frankfurt und München“, erklärt der BDL-Sprecher auf RTL-Anfrage weiter.
„Außerdem werden sie auf längeren innerdeutschen Strecken angeboten, die mit dem Zug nicht in weniger als zweieinhalb Stunden zu schaffen sind.“ Inlandsflüge erfüllen laut Ansicht des BDL auf diesen Strecken eine wichtige Funktion im Geschäftsreiseverkehr, da sie bei vielen Zielen die An- und Abreise an einem Arbeitstag ermöglichen.
Vielleicht sollte die Deutsche Bahn auch ihr Schnellnetz erst einmal deutlich ausbauen, bevor ein ähnliches Kurzstreckenflugverbot auch in Deutschland eingeführt wird.