Versuchter Raubmord aus dem Jahr 1987

Festnahme nach 35 Jahren: Kölner "Cold Case" dank alter DNA-Probe offenbar gelöst

Später Erfolg für die Polizei in Köln: Mit der Verhaftung eines 56 Jahre alten Verdächtigen konnten die Ermittler vermutlich einen 35 Jahre alten Fall doch noch lösen. Dem Mann wird versuchter Raubmord vorgeworfen. Er soll im Mai 1987 einen damals 50 Jahre alten Mann im Stadtteil Ehrenfeld durch Schläge gegen den Kopf lebensgefährlich verletzt haben. Gelöst wurde der Fall jetzt durch eine alte DNA-Probe. Das teilten Polizei und Staatsanwaltschaft mit. Mehr dazu – in unserem Video.

Verdächtiger zog mit dem Opfer durch Kölner Kneipen

Coldcase
Dieser Mann wurde 1987 Opfer eines versuchten Raubmordes.

In den vergangenen Jahrzehnten hatte der Fall als ungelöst gegolten. Das Opfer, ein damals 50 Jahre alter Mann, war den Ermittlern zufolge an einem Maiabend 1987 in mehreren Kölner Gaststätten unterwegs gewesen. In einer davon habe er einen jungen Mann kennengelernt und sei mit ihm weitergezogen. Später sei der junge Mann nur noch allein gesehen worden – auf dem Heimweg.

Der 50-Jährige wurde am nächsten Morgen mit schweren Verletzungen in seiner Wohnung gefunden. Den mutmaßlichen Täter konnte die Polizei allerdings nicht finden, auch weil das Opfer den Tathergang nie wirklich genau beschreiben konnte. Trotz Phantombild und der Überprüfung von rund 25 Personen blieb der Fall ungelöst. 2013 starb das Opfer, das sich bis zu seinem Lebensende nie gänzlich von den Folgen des Angriffs erholt hatte.

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Ermittlungsgruppe „Cold Cases“ untersucht systematisch ungeklärte Tötungsdelikte

Killer
Mit diesem Foto hatte die Polizei nach dem Verbrechen im Jahr 1987 vergeblich nach dem Täter gesucht

Jetzt glauben die Ermittler aber, den Tatverdächtigen, den jungen Mann von einst, gefunden zu haben. Ausgangspunkt war die „Cold Cases“-Einheit beim Landeskriminalamt, in der schon pensionierte Ermittler alte Fälle durchgehen. Über diese landete der Mordversuch nochmals auf dem Tisch der Kölner „Cold Cases“. Die Ermittlungsgruppe untersucht systematisch ungeklärte Tötungsdelikte aus den Jahren 1970 bis 2015.

Der Verdächtige, nun 56 Jahre alt, sei bei seiner Festnahme „sicherlich überrascht“ gewesen, sagte Markus Weber, Leiter der Ermittlungsgruppe. Er habe angegeben, dass er sich nicht mehr erinnern könne und nichts damit zu tun habe. Die Beschreibung von damals passe allerdings. Zudem habe es einst einen Hinweis gegeben, dass der Mann in einer Gaststätte als „Jimmy“ angesprochen worden sei. Dieser Spitzname sei dem Verdächtigen ebenfalls zuordenbar.

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Urteil nach Jugendstrafrecht? Täter drohen zehn Jahre Haft

Die Staatsanwaltschaft geht von einem finanziellen Motiv für die Tat aus. Bargeld soll aus der Wohnung verschwunden sein. Die DNA des Verdächtigen, die den Abgleich nun ermöglichte, schlummerte nach Angaben der Behörde wohl schon seit Ende der 80er Jahre in der Datenbank. Seinerzeit sei sie wegen eines anderen Deliktes erhoben worden. Dieses Delikt sei zwar mittlerweile „gelöscht“. Für die DNA-Daten allerdings gebe es keine Löschfristen.

Weil der mutmaßliche Täter zum Zeitpunkt des Verbrechens erst 20 Jahre alt war, gehen Experten davon aus, dass er nach Jugendstrafrecht verurteilt wird. Versuchter Mord verjährt nicht. Ihm drohen bis zu zehn Jahre Gefängnis. (dpa/uvo)

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