Kommunen müssen Wärmeplan bis 2026 vorlegenBrauche ich eine Wärmepumpe oder kann ich auf Fernwärme setzen?

Wärmepumpe vor einem Wohnhaus in Schleswig-Holstein
Fernwärme oder Wärmepumpe? Klarheit darüber sollen die Wärmepläne der Kommunen liefern.
TO, action press, ActionPress

Wie kriegen wir in Zukunft unsere Häuser warm?
Muss ich mich selber um eine klimafreundliche Heizung in meinem Haus kümmern oder kann meine Straße auf Fernwärme setzen? Auf diese Frage sollen Eigentümer Antworten von ihrer Stadt oder Gemeinde bekommen. Alles, was Sie dazu jetzt wissen müssen, finden Sie hier.

Was ist ein Wärmeplan?

Auf dem Weg zum klimafreundlichen Heizen sollen nach dem Willen des Bauministeriums auch kleinste Kommunen künftig Wärmepläne vorlegen müssen - und zwar ein halbes Jahr früher als bisher angenommen. Das geht aus einem aktualisierten Gesetzentwurf des Ministeriums hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Konkret sollen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern bis Mitte 2026 Zeit für ihre Wärmepläne bekommen. Alle anderen Kommunen müssten sie bis zum 30. Juni 2028 vorlegen. Diese Pläne sollten den regional passgenauen Umstieg auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung vorbereiten.

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Anmerkung der Redaktion: Ergebnisse unserer Opinary-Umfrage sind nicht repräsentativ.

Wie betreffen mich die Wärmepläne der Städte?

Die kommunale Wärmeplanung ist ein wichtiger Baustein, mit dem die Bundesregierung für mehr Klimaschutz sorgen will. Denn wie geheizt wird, spielt dabei eine große Rolle. Aktuell beträgt der Anteil der erneuerbaren Energien beim Heizen privater Haushalte laut Ministerium nur rund 18 Prozent.

Jede Kommune soll nun angeben, in welchen Straßen oder Gebieten sie Fernwärme-Versorgung plant, wo Nahwärme zum Beispiel über Biomasse verfügbar sein wird oder ein Wasserstoffnetz aufgebaut werden soll. Wichtig für Eigentümer: Denn nur so können sie erfahren, ob sie alternativ selbst, etwa über eine Wärmepumpe, für klimafreundliche Heizungen sorgen müssen.

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Was muss ich tun, wenn eine Wärmeplanung meiner Stadt vorliegt?

Das Gesetz für kommunale Wärmeplanung ergänzt das lange umstrittene Gesetz zum Austausch alter Öl- und Gasheizungen. Denn erst wenn eine solche Wärmeplanung vorliegt, sollen Eigentümer verpflichtet werden, mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu heizen, wenn ihre alte Heizung kaputt geht. Ausnahme sind Neubaugebiete, wo diese Pflicht bereits ab 2024 gilt.

Allerdings treten die Pflichten des Heizungsgesetzes nicht automatisch ein, selbst wenn eine Wärmeplanung einer Stadt schon vorliegt. Eine abgeschlossene Wärmeplanung muss zunächst festgestellt werden. Falls diese Feststellung dann allerdings vorliegt, das heißt, es beispielsweise klar ist, dass in meiner Straße keine Fernwärme verfügbar sein wird, dann müssen sich Hausbesitzer ab 2024 gemäß Heizungsgesetz um den Heizungsaustausch kümmern.

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Wie erfahre ich von den Wärmeplänen in meiner Stadt?

Laut Bauministerium müssen sich Bürgerinnen und Bürger selbst auf dem Laufenden halten, beispielsweise über die Onlineportale der Städte und Gemeinden. Bürgerinnen und Bürger sollen nicht schriftlich über den Stand der Wärmeplanung informiert werden.

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Welche Regionen haben schon Wärmepläne?

Bereits jetzt arbeiten nach Schätzung des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende (KWW) in Halle rund 400 Kommunen bundesweit an einer Wärmeplanung. Vorreiter sei hier Baden-Württemberg mit etwa 200 Kommunen. Aber auch Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hessen seien recht weit - alles Bundesländer, in denen es schon eine gesetzliche Verpflichtung zur kommunalen Wärmeplanung gebe. In etwa einem Dutzend Kommunen seien die Wärmepläne sogar schon abgeschlossen. Hier dürfen Eigentümer schon ab 2024 keine neuen Gasheizungen in alte Gebäude mehr einbauen - aber nur, wenn die kommunale Wärmeplanung schon jetzt die Anforderungen des Bundesgesetzes erfüllt.

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Wie geht es jetzt weiter mit Heizungsgesetz und Wärmeplanung?

Zu dem Gesetzentwurf holt das Bauministerium nun Stellungnahmen der Länder und zum Beispiel der kommunalen Spitzenverbände und Energieversorger ein. Die Hauptfrage: Halten sie die Vorgaben für umsetzbar? Außerdem müssen die anderen Ministerien einverstanden sein. Dann kann der Entwurf im Kabinett beschlossen und danach im Bundestag behandelt werden. Vorgesehen ist das bis Jahresende. (khe/mit dpa)

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