Finanzexperte Benjamin Weigl erklärt, wer einen Zuschuss erhält
Das müssen Fernwärmekunden bei der Preisbremse beachten
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von Luisa Hannke und Evelyn Rosar
Mit der Energiepreisbremse sollen Verbraucherinnen und Verbraucher entlastet werden. Doch dabei gibt es für viele noch einige offene Fragen: Werden Fernwärmekunden und Gaskunden gleichermaßen berücksichtigt? Von wem bekommt man die Abschlagszahlen der Preisbremse? Welcher Zeitraum wird bei der Berechnung der Preisbremse beachtet und was kann man tun, wenn es Probleme mit den Anbietern oder Vermietern gibt? Fragen zur Preisbremse beantwortet Benjamin Weigl, Energieexperte von „Finanztip“ im Interview mit RTL-Reporterin Evelyn Rosar. Das komplette Interview sehen Sie im Video.
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Preisbremse wird durch prognostizierten Jahresverbrauch von 2022 berechnet
Der Experte erklärt: Grundsätzlich ist zu sagen, dass Fernwärmekunden wie Gaskunden bei der Preisbremse berücksichtigt werden. Der Vermieter verrechnet den Rabatt bei der Betriebskostenabrechnung, also bei vielen wohl erst im Jahr 2024.
Um die Preisbremse zu berechnen, wird auf den September 2022 geschaut, denn da lag ein prognostizierter Jahresverbrauch vor. Die Prognose richtet sich regelmäßig nach dem, was Sie vorher verbraucht haben, das wäre in dem Fall das Jahr 2021, denn das ist der letzte komplett erfasste Jahresverbrauch, der eben vor dem September 2022 liegt.
Sein Tipp, wenn die Prognose zu niedrig ausfällt: „Dann sollten Sie sich mit dem Anbieter auseinandersetzen, ihm widersprechen und fordern, dass eine realistische Prognose angelegt wird.“
Unterstützung für Heizölkunden
Wer im letzten Jahr nicht getankt hat, erhält keinen staatlichen Zuschuss, da er ja nicht von den höheren Kosten betroffen war. Die Unterstützung soll denen zukommen, die im letzten Jahr eine sehr hohe Rechnung hatten, was bei vielen im Jahr 2022 der Fall war.
Gute Nachricht: Aktuell ist der Ölpreis wieder relativ günstig, also kann man jetzt tanken.
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Veränderungen durch wegfallende EEG-Umlage
„Die EEG-Umlage ist seit Juli 2022 wegen steigender Stromkosten gestrichen worden. Seitdem ist der Strompreis für alle günstiger geworden. Im letzten Halbjahr hat der Bund das finanziert. Nun ist sie komplett weggefallen, hat aber keinen Einfluss mehr auf den Strompreis.“
Wenn der Stromvertrag gekündigt wurde, trotzdem aber der Betrag vom Konto abgebucht wird, empfiehlt der Experte, dass man der Bank Bescheid geben und sich bei der Verbraucherzentrale oder dem Anbieter beschweren soll.
Haben Sie auch eine Frage? Schreiben Sie uns eine E-Mail an energiefragen@ntv.de
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