Täter folgt Rollstuhlfahrer bis nach Hause – dort raubt er ihn aus
„Das war schrecklich, ich geh kaum noch aus dem Haus!“

Der Täter wählt ihn aus, verfolgt ihn und schlägt zu!
Wenn Michael Meyer an den verhängnisvollen Abend im Februar zurückdenkt, überkommt ihn auch heute noch ein beklemmendes Gefühl: Als der 63-Jährige nach Hause kommt, überrascht ihn ein Unbekannter im Treppenhaus und raubt ihn aus!
Täter folgt Michael Meyer auf dem Weg nach Hause
Am frühen Abend des 27. Februar geht Michael Meyer in einem nahegelegenen Supermarkt im Hamburger Stadtteil Lurup einkaufen. Bereits an der Kasse sei ihm das merkwürdige Verhalten eines Mannes aufgefallen. Als der 63-Jährige wenig später im Treppenhaus seines Wohnhauses ankommt, habe der Mann aus dem Supermarkt plötzlich neben ihm gestanden. „Der Weg nach Hause war normal. Im Treppenhaus hat er mich überfallen”, sagt Michael Meyer im Gespräch mit RTL.
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Täter klaut wertvolle Ketten und Bargeld
Dann geht plötzlich alles ganz schnell: Der Täter Sebastian K. reißt Michael Meyer zwei Goldketten vom Hals und versucht ihm auch die Bauchtasche abzunehmen. Dabei stürzt der 63-Jährige aus seinem Rollstuhl, hilflos bleibt er am Boden liegen. Der Täter verschwindet mit dem Schmuck und 300 Euro Bargeld.
Auch wenn Michael Meyer bis auf ein paar Schürfwunden unverletzt bleibt, hinterlässt die Tat Spuren. „Alleine einkaufen gehe ich hier nur noch selten. Ich habe Angst”, erklärt er.
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Drei Jahre Haft für brutalen Überfall
Nach der Tat wertet die Polizei die Überwachungskameras des Supermarkts aus. Michael Meyer erkennt Sebastian K. auf den Bildern wieder. Das Gericht in Hamburg-Altona hat den Täter jetzt verurteilt. Sebastian K. muss wegen Raubes und Körperverletzung für drei Jahre in Haft. Die Kammer begründet ihr Urteil damit, dass der 47-Jährige bereits vorbestraft sei und sich mit seinem Opfer eine besonders wehrlose Person ausgesucht habe. „Der Angeklagte kann gegen das Urteil noch vorgehen”, erklärt eine Sprecherin des Gerichts. Der Mann könne in Berufung gehen oder bei einem höheren Gericht das jetzige Urteil anfechten.