Gericht spricht klares UrteilMissbrauch auf der Behandlungsliege! Wie ein Besuch beim Heilpraktiker für eine Frau zum Albtraum wurde
Eigentlich suchte sie nur Hilfe gegen Wetterfühligkeit!
Doch was eine Frau in der Praxis eines Zwickauer Heilpraktikers erlebte, stürzte sie in einen tiefen Schock. Der 73-jährige Mann missbrauchte das Vertrauen seiner Patientin auf schreckliche Weise. Jetzt stand er wegen sexueller Nötigung und Missbrauchs vor Gericht. Wir haben mit seinem Opfer und auch mit ihm selbst gesprochen.
Patientin wirft Heilpraktiker sexuellen Missbrauch vor
Für Sindy (41, Name geändert) war es ein Termin, der ihr eigentlich Linderung verschaffen sollte. Auf Empfehlung ihrer Frauenärztin suchte sie die Praxis des renommierten Osteopathen und Heilpraktikers Jean-Pierre L. (73) in Zwickau auf. Die ersten Sitzungen wegen ihrer Wetterfühligkeit zeigten sogar Wirkung. Doch der dritte Termin verwandelte sich in einen Albtraum.
„Erst hat er Rückenpartie und Beine gemacht, dann sollte ich mich umdrehen“, erinnert sich Sindy im RTL-Interview. Was dann geschah, beschreibt sie als einen unfassbaren Übergriff. Der Heilpraktiker zog ihr ohne Vorwarnung den Slip aus und begann, sie im Intimbereich zu berühren. Sindy wollte sich wehren, doch ihr Körper reagierte anders. „Mein Kopf hatte 10.000 Gedankensprünge. Knall ihm eine! Sowas war alles in den Gedanken, aber ich konnte weder meine Arme bewegen noch konnte ich aufstehen.“
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In diesem Moment der totalen Hilflosigkeit, einer Schockstarre, die Opfer von sexuellen Übergriffen oft erleben, war sie ihrem Behandler ausgeliefert. Erst als sie es schaffte, die Augen zu öffnen und ihn anzusehen, ließ er von ihr ab – mit den Worten, sie sei „nicht entspannt genug“. Sindy rang lange mit sich und entschied sich schließlich, den Heilpraktiker anzuzeigen. Jetzt stand der 73-Jährige wegen sexueller Nötigung und Missbrauchs vor dem Amtsgericht Zwickau.
Heilpraktiker rechtfertigt sich mit „Meridianen“
Kurz vor Prozessbeginn zeigt sich Jean-Pierre L. im RTL-Interview empört: „Ich finde das eine Frechheit, wirklich!“, sagt er. Von Schuldeinsicht keine Spur. Obwohl er die Berührungen zugibt, beharrt er darauf, dass alles Teil einer legitimen Behandlung gewesen sei. Seine Erklärung: „Es gibt ja in der Akupunktur die Meridiane. Und die zwei Hauptmeridiane, das sind eben dieser Du Mai und Ren Mai. Und der beginnt nun mal im Beckenbodenbereich.“
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Eine Aufklärung über diese intime Prozedur gab es nie. „Er hat mich gar nicht gefragt, ob ich das möchte. Das hätte ich definitiv abgelehnt“, stellt Sindy klar. Genau das sah auch das Gericht als entscheidenden Punkt. Eine derart intime Behandlung hätte der ausdrücklichen und informierten Zustimmung der Patientin bedurft.

Urteil: 11 Monate auf Bewährung – und Berufsverbot
Das Amtsgericht Zwickau verurteilte Jean-Pierre L. wegen sexueller Nötigung und sexuellen Missbrauchs zu einer Freiheitsstrafe von 11 Monaten auf Bewährung. Zusätzlich muss er 1.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen und darf zwei Jahre lang nicht mehr als Osteopath und Heilpraktiker arbeiten.
Für Sindy war der Prozess eine schwere Belastung. Das Urteil ist für sie eine Erleichterung. Mit dem Schritt an die Öffentlichkeit verbindet sie eine große Hoffnung: Sie möchte anderen Frauen Mut machen, die vielleicht Ähnliches erlebt haben. Sie glaubt, dass sie nicht das einzige Opfer des Heilpraktikers ist, und hofft, dass ihre Geschichte andere dazu bewegt, nicht länger zu schweigen.
Verwendete Quellen: eigene RTL-Recherche
































