Hans Joachim S. wirkt gebrechlich als er heute Morgen mit dem Rollator in den Koblenzer Gerichtsaal kommt. Doch seine Strafakte erzählt eine andere Geschichte: Sexualdelikte, Körperverletzung, Diebstahl. 1999 muss er bereits wegen versuchter Vergewaltigung einer 16-Jährigen ins Gefängnis.
Seine frühere Nachbarin Tanja G. beschreibt ihn so: „Alter, geiler Mistbock. Er hat jede Frau, die auch annähernd vor allem jüngere Frauen, wenn er sie gesehen hat, mit Blicken ausgezogen."
Während Amys Familie 32 Jahre lang auf Antworten wartet, hat ihr mutmaßlicher Mörder scheinbar weiter Straftaten begangen.
September 1996. Wir begleiten Amys Vater Robert und ihren Bruder Walter an den Ort, an dem die junge Amerikanerin zwei Jahre zuvor ermordet wurde: ein abgelegener Raum in der Festungsmauer von Ehrenbreitstein. Damals ist der Täter noch unbekannt.
„Ich glaube, er ist eine kranke Person, ein Feigling. Dieser Mann muss vor Gericht gestellt werden."
Amy Lopez ist damals 24 Jahre alt, gerade mit der Schule fertig und kurz vor ihrem Medizinstudium.
„Sie kam nach Koblenz, in diese schöne Stadt. Sie wusste, es ist sehr friedlich und romantisch. Die Reise war ein Geschenk von mir zum bestandenen Schulabschluss."
Aber Amy kehrt nicht zurück. Am 26. September 1994 wird sie auf der Festung missbraucht und ermordet. Mehr als drei Jahrzehnte lang bleibt der Mord ungelöst. Bis moderne DNA-Technik an Amys Jeans eine Spur sichtbar macht, die 1994 noch nicht nachweisbar war.
„Die so genau mit der DNA des Tatverdächtigen übereinstimmt, dass wir derzeit davon ausgehen, dass die Spur sicher von dem Tatverdächtigen stammt."
Jetzt steht Hans Joachim S. vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord vor. Er soll Amy gefesselt und vergewaltigt haben. Dann soll er sie mit Messerstichen, Würgen und Schlägen mit einem Stein getötet haben.
„Der Angeklagte soll bei dieser Tat heimtückisch zur Befriedigung des Geschlechtstriebs und aus niedrigen Beweggründen gehandelt haben." Der 81-Jährige hat die Tat bereits gestanden.
„Er bereut die Tat. Ja, er hat auch sofort nach einem Priester gefragt, als er in Haft kam, und wurde auch vom Priester besucht." Für Tanja G. bleibt vor allem Wut.
„Gerade im Fall Amy muss ich sagen: Er kann nie wieder die gerechte Strafe haben. 30 Jahre war er auf freiem Fuß. Das gibt keine Wiedergutmachung und es gibt keine gerechte Strafe für diesen Mann."
Und trotzdem: Mord verjährt nicht.
Bei einer Verurteilung droht Hans Joachim S. lebenslange Haft — mit 81 Jahren könnte das für ihn Gefängnis bis ans Lebensende bedeuten.