Sie misshandelten ihn tagelang
Männer entführen unbescholtenes Opfer (33) – lange Haftstrafen

Ihr Motiv lässt rätseln.
Mehr als ein Jahr nach der Entführung eines Mannes aus dem unterfränkischen Karlstadt hat das Landgericht Würzburg den mutmaßlichen Haupttäter (34) zu einer Haftstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt.
Strafe wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung
Nach Gerichtsangaben erging die Entscheidung wegen erpresserischen Menschenraubs und gefährlicher Körperverletzung. Ein 31-Jähriger erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten wegen Beihilfe zur Freiheitsberaubung. Ein 33-Jähriger wurde zu einer zweijährigen Haftstrafe wegen Beihilfe zur Freiheitsberaubung verurteilt. Beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Die Urteile vom Dienstag sind noch nicht rechtskräftig. Zuvor hatte die Main-Post berichtet.
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Ein Autofahrer hatte Mitte November 2023 beobachtet, wie das damals 33 Jahre alte Opfer in Karlstadt (Landkreis Main-Spessart) in einen Kleintransporter gezogen wurde – gegen seinen Willen. Nach viereinhalb Tagen wurde der Syrer in Baden-Württemberg freigelassen. Der Mann sei tagelang körperlich misshandelt worden, teilten die Ermittler mit.
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Den Angaben nach war das Opfer überwiegend in einer Wohnung in Kassel festgehalten worden. Im Zuge der Ermittlungen fand die Polizei aber auch Hinweise darauf, dass der Mann während der Entführung auch in Meckesheim (Rhein-Neckar-Kreis) war – nicht weit entfernt von dem Ort, an dem er später freigelassen wurde.
Staatsanwaltschaft forderte sieben Jahre Haft
Die Staatsanwaltschaft hatte für den Hauptangeklagten eine Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren verlangt sowie für die beiden anderen Männer Freiheitsstrafen von zwei Jahren, jeweils zur Bewährung ausgesetzt.
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Der Prozess hatte im vergangenen Oktober begonnen. Zwei der Georgier wohnten zuletzt in Deutschland: im thüringischen Sömmerda und im hessischen Kassel.
Laut Anklage verlangten die Entführer teils von ihm und seinem Bruder Geld – bis zu einer halben Million – teils ohne Währungsangabe und teils, ohne den Grund der Forderung zu nennen. (dpa)