Mutter, Oma und Opa im Schlaf erschlagen
Familie mit Axt ausgelöscht! Benjamin H. (28) muss lebenslang in Haft

Am Morgen des 3. Juni 2024 bricht es „wie ein Vulkan” aus ihm heraus.
So erklärt Benjamin H. dem Landgericht Zwickau seine Tat. Der 28-Jährige aus dem Vogtland hackt mit einer Axt erst auf seine schlafende Mutter, dann auf seine Großeltern ein. Alle drei überleben den Angriff nicht. Wegen dreifachen Mordes wird er zu lebenslanger Haft verurteilt.
Benjamin H. wuchs überbehütet bei seiner Familie auf
Bei seiner Aussage vor Gericht war – ebenso wie bei den Plädoyers von Anklage und Verteidigung – die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Doch Richter Jörg Burmeister gab bei der Urteilsbegründung Einblicke in die Schilderungen des unscheinbar wirkenden jungen Mannes.
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Von klein auf sei Benjamin H. überbehütet aufgewachsen, seine Familie habe stets wie ein Helikopter um ihn geschwebt. Dabei habe es keinerlei Raum gegeben, um eigene Erfahrungen zu sammeln und in schwierigen Situationen Lösungen zu finden. Das habe auch die Tat an sich gezeigt, so Burmeister. Er habe sich versklavt gefühlt, als Spielball der Familie, der für vieles herhalten müsse.
All das sei im Morgengrauen des 3. Juni aus ihm herausgebrochen. Er sei aufgewacht, habe eine Axt aus der Garage geholt und die drei schlafenden Familienmitglieder erschlagen. Laut Rechtsmedizin sind dabei eine Vielzahl Axthiebe auf sie eingeprasselt. Allein an der Leiche der Mutter wurden mindestens 29 Hiebverletzungen gezählt.
Im Gefängnis wohnt Benjamin H. zum ersten Mal allein
Danach hatte der 28-Jährige die Polizei gerufen und sich festnehmen lassen. Vor Gericht habe er erklärt, er sei von einem Gefängnis ins andere umgezogen, sagte Richter Burmeister. Der Haftraum sei seine erste eigene Wohnung.
All das könne die Bluttat nicht entschuldigen oder rechtfertigen, betonte der Richter. Der Angeklagte habe zwar an einer Persönlichkeitsstörung gelitten, eine verminderte Schuldfähigkeit sah das Gericht aber nicht. Vielmehr habe er ausgenutzt, dass seine schlafenden Opfer arg- und wehrlos waren und sie heimtückisch getötet. Deswegen sei nur eine Verurteilung wegen Mordes samt lebenslanger Freiheitsstrafe infrage gekommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (jgr, mit dpa)