Richterin erteilt ihr eine Lektion

Rosmarie (73) rastet wegen Vogelfutter für 2,99 Euro aus

von Frank Vacik und Sebastian Stöckmann

Mit Tierliebe hat das nichts mehr zu tun.
Rosmarie (73) aus Wechselburg (Sachsen) lässt in einem Sonderpostenmarkt Vogelfutter für 2,99 Euro mitgehen. Als sie sich ertappt fühlt, greift sie eine Marktleiterin brutal an. Wegen der Attacke muss sich die Rentnerin vor dem Amtsgericht Döbeln verantworten.

Prozess um gestohlene Sonnenblumenkerne

Sonnenblumenkerne für weniger als drei Euro: Dass sie deshalb vor den Kadi gezerrt wird, kann Rosmarie nicht verstehen. Seine Mandantin sei emotional angeschlagen und leide enorm unter dem Strafverfahren, erklärt der Verteidiger der Angeklagten beim Prozess am Montag.

Doch es geht um mehr als nur die Sonnenblumenkerne: Die Anklage wirft der 73-Jährigen schweren räuberischen Diebstahl, versuchte gefährliche Körperverletzung und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vor.

Nach Vogelfutter-Diebstahl in Rochlitz eskaliert die Situation

Im Februar 2024 steckt Rosmarie in dem Markt im sächsischen Rochlitz die Sonnenblumenkerne einfach ein. „Ich habe mich vorgestellt und gefragt, ob sie mir mal ihre Tasche zeigen würde”, erinnert sich Marktleiterin Romy P. „Dann ist die Sache eskaliert.”

Die Rentnerin attackiert Romy P. und steigt anschließend in ihr Auto. Die Marktleiterin will die Diebin aufhalten, ein Kunde unterstützt sie. „Die hat auch den Kunden ignoriert”, berichtet Romy P. „Ich habe dann auch gesagt, er solle weggehen. Sonst hätte sie ihn garantiert über den Haufen gefahren.”

Rosmaries Erklärung für den Vorfall: Um ihre Privatsphäre zu schützen, habe sie sich nicht in die Tasche gucken lassen wollen. Das Vogelfutter darin habe sie leider vergessen. Zwar entschuldigt sie sich am folgenden Tag, aber die Strafanzeige ist schon gestellt.

Lese-Tipp: Drei-Euro-Diebstahl vor Gericht: Kleptomanin hört einfach nicht auf zu klauen

Anzeige:
Empfehlungen unserer Partner

Döbeln: Richterin fällt hartes Urteil

Vor Gericht wirkt die 73-Jährige so, als habe sie es nicht nötig, etwas im Wert von 2,99 Euro zu klauen: Sie ist schick gekleidet und trägt goldene Ohrringe. Im Prozess kommt heraus, dass sie 1.700 Euro Rente bekommt.

Das Gericht verurteilt die Rentnerin zu einem Jahr und zwei Monaten Freiheitsstrafe, setzt diese aber zur Bewährung aus. Zudem muss Rosmarie 50 gemeinnützige Arbeitsstunden leisten. Ein hartes Urteil, bei dem es allerdings nicht nur um die Sonnenblumenkerne geht: Die Angeklagte habe ihr Fahrzeug als potenzielle Waffe eingesetzt, erläutert die Richterin. Dies hätte auch zu schweren Verletzungen führen können.