31-Jährige betäubt und vergewaltigt?

Mann freigesprochen, obwohl Frau unter Drogen stand

ARCHIV - 29.11.2024, Spanien, Palma: Ein Polizeiwagen fährt durch die Stadt. (zu dpa: «Zwangsheirat: Eltern sollen 14-Jährige verkauft haben») Foto: Clara Margais/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Nachdem die Frau sich ihrer Familie anvertraut hat, geht sie zur Polizei. (Symbolbild)
Clara Margais/dpa

„Ich wachte auf und er drang in mich ein.“
In einem Nachtclub in Madrid lernen sich eine Frau und ein Mann kennen. Sie feiern ausgelassen, trinken gemeinsam, dann bricht die Frau plötzlich zusammen. Sie kommt erst wieder zu sich, als der Mann sich an ihr vergeht. Doch wehren kann sie sich in diesem Moment nicht: Drei verschiedene Drogen sollen sie betäubt haben. Dennoch sieht das Gericht keine Schuld beim Mann.

Madrid: Benzodiazepine, THC und Kokain im Blut

In einem Nachtclub in der Calle Serrano in Madrid kommt es am 29. November 2024 zur verhängnisvollen Begegnung zwischen der Pharmazeutin und einem Flugbegleiter. Ursprünglich fordert die Staatsanwaltschaft neun Jahre Haft für den Angeklagten. Am 16. Januar folgt dann jedoch die Überraschung. Zwar sieht es das Gericht als erwiesen an, dass sich das Opfer „aufgrund eines vorangegangenen Rausches mit Benzodiazepinen, THC (Cannabis) und Kokain“ nicht bewusst war, dass sie Sex hatte.

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Dennoch kommen die Richter zu dem Schluss, dass der Mann in der Nacht des mutmaßlichen sexuellen Übergriffs „getrunken“ hatte und sich möglicherweise „der fehlenden Zustimmung des Opfers“ zum Sex nicht bewusst war, schreibt die Zeitung El Periodico.

„Das Letzte, woran ich mich erinnere, ist, dass ich meinen Mantel in der Bar angezogen habe. Ich kann mich nicht erinnern, dass ich dort herausgekommen bin. Dann bin ich nackt in meinem Bett aufgewacht, benommen, mit verschwommenen Augen. Ein Fremder war bei mir, ich konnte mich kaum bewegen, und als ich nach unten schaute, sah ich, dass er in mich eindrang, ich glaube ohne Kondom, aber ich konnte nichts spüren“, so die Frau.

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Opfer macht selbst Drogentest

Die 31-Jährige offenbart sich später ihrer Familie und testet sich selbst auf Drogen. Den Test dazu hat sie aus einer Apotheke. Hinterher erstattet sie Anzeige bei der Polizei, die zu ermitteln beginnt. Die Richter sehen es jedoch nicht als erwiesen an, dass es der Angeklagte war, der das Opfer in jener Nacht unter Drogen gesetzt hat. Nach Meinung der Richter, habe der Mann nicht wissen können, dass die Frau „ihre geistigen Fähigkeiten und ihren Willen ausgeschaltet hatte“, so der Bericht.

Das Gericht stellt zudem fest, dass „nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, dass der Angeklagte böswillig gehandelt hat, insbesondere wenn wir berücksichtigen, dass er in der Diskothek getrunken hatte und sich der Situation möglicherweise nicht vollständig bewusst war“, heißt es weiter. Ob das Urteil bereits rechtskräftig ist oder die Frau Einspruch einlegen kann, ist nicht bekannt. (xes)