Tränen und Details vor GerichtEr fotografierte Kinder und Patientinnen im OP – jetzt fällt das Urteil gegen den Arzt

Er nutze ihre Hilflosigkeit aus.
Über Jahre soll der ehemalige Narkosearzt Peter T. am Klinikum Neustadt am Rübenberge ein unvorstellbares Doppelleben geführt haben. Er soll über Jahre betäubten Mädchen und Frauen die Unterkleidung ausgezogen und ihre Intimbereiche fotografiert haben – laut eigener Einlassung getrieben von einem Gefühl der Macht. Am Dienstag (16. Juni) hat das Landgericht Hannover das Urteil gesprochen.
Die Opfer kämpfen bis heute mit den Folgen
Die Schilderungen der Betroffenen und ihrer Familien sind erschütternd. Eine Betroffene beschreibt die Aufarbeitung als „wie eine alte Wunde, die wieder aufgerissen wurde.” Eines der Opfer, damals acht Jahre alt, berichtet von Panikattacken und massiven Problemen in ihrer Ausbildung. Eine andere kann nach eigenen Angaben bis heute kaum noch Ärzten vertrauen.
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Wieder eine andere hofft laut Plädoyer ständig, „nicht krank zu werden oder sich zu verletzen“, weil Untersuchungen für sie zur Belastung geworden sind. Bei einer Geschädigten soll die Tat sogar zu Schulproblemen, Angststörungen und Suizidgedanken beigetragen haben. Während des Plädoyers bricht im Zuschauerraum eine Frau in Tränen aus.
„Diese Personen haben Ihnen uneingeschränkt vertraut“
Während der Staatsanwalt die grausamen Details der neun angeklagten Taten verliest, starrt Peter T. die meiste Zeit auf die Mappe vor ihm. Viele der Taten hat der 52-Jährige bereits gestanden, doch die Frage nach den Folgen bleibt. „Strafrecht gilt nicht vorrangig der Vergeltung“, sagt der Staatsanwalt. Entscheidend sei auch, welche Auswirkungen die Taten auf die Opfer hatten und wie ernsthaft der Angeklagte versucht habe, den Schaden wiedergutzumachen.
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Der ehemalige Arzt zahlte nach Angaben seines Verteidigers Daniel Brunkhorst inzwischen hohe Schmerzensgelder. Auch am Urteilstag werden weitere Überweisungen nachgewiesen. Sein Anwalt erklärt vor Gericht, sein Mandant wolle „für alle solange er kann Therapie bezahlen.” Der Staatsanwalt erinnert daran, dass sich die Taten über viele Jahre erstreckt haben sollen. Die Ermittler fanden Bilder, die bis ins Jahr 2006 zurückreichen. „Äußerst verfestigtes Verhalten”, nennt er das vor Gericht. Und sagt direkt an Peter T. gerichtet: „Diese Personen haben Ihnen uneingeschränkt vertraut.“
Verteidigung fordert Bewährung
Während die Staatsanwaltschaft eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren sowie ein Berufsverbot fordert, will die Verteidigung lediglich zwei Jahre Haft auf Bewährung. Daniel Brunkhorst verweist nicht nur auf die Schmerzensgeldzahlungen und Geständnisse, sondern auch auf Therapie und die persönlichen Konsequenzen für seinen Mandanten. Peter T. habe seine Approbation bereits aufgegeben, seinen Arbeitsplatz verloren und Teile seiner Altersvorsorge aufgelöst, um Entschädigungen zahlen zu können. Außerdem habe sein Mandant die Vorwürfe nicht geleugnet, sondern sich „nackig gemacht.” Ein komplettes Berufsverbot sei nicht nötig, da er ja nur bei Frauen und Mädchen übergriffig geworden sei.

Zum Ende der Verhandlung ergreift der Angeklagte selbst noch einmal das Wort. Er entschuldigt sich erneut bei den Betroffenen für das Leid, das er verursacht habe. Dann fällt das Urteil: drei Jahre Haft. Für die Opfer endet damit zwar ein Prozess. Die Folgen der Taten aber werden viele von ihnen wohl noch lange begleiten.
Verwendete Quellen: eigene RTL-Recherche
































