Vor Gericht in Widersprüche verwickeltArzt (74) vergewaltigt Jungen mit Down-Syndrom – fünf Jahre Knast

In Baden-Württemberg sollen weitere Notfallpraxen geschlossen werden. Dagegen regt sich massiver Protest. (Archivbild)
Der 74-Jährige praktizierte als Hausarzt in Lüttich. (Symbolbild)
Bernd Weißbrod/dpa

Er missbrauchte das Kind unter der Dusche.
Ein pensionierter Arzt ist am Dienstag wegen der Vergewaltigung eines Jungen mit Down-Syndrom verurteilt worden. Der 74-Jährige muss für fünf Jahre in den Knast. Ein Drittel der Strafe setzte das Berufungsgericht im belgischen Lüttich zur Bewährung aus.

Prozess in Lüttich: Junge mit Down-Syndrom schildert sexuellen Missbrauch unter der Dusche

Zu den Übergriffen auf das Kind, dessen Alter nicht genannt wird, kam es Berichten von The Brussels Times, Daily Mail und Mirror zufolge im März und Mai 2021. Der Junge berichtete im Prozess von zwei Vergewaltigungen. Eine konnte er nicht genau beschreiben – zu der anderen schilderte er jedoch detailliert, wie er während einer gemeinsamen Dusche im Haus des damaligen Hausarztes nach einer Sporteinheit missbraucht wurde.

Arzt wird in psychologischem Gutachten als narzisstisch beschrieben

Der frühere Arzt bestritt zwar die Behauptungen des Jungen, wirkte jedoch nicht glaubhaft. So gab er mehrere widersprüchliche Erklärungen dafür an, weshalb er gemeinsam mit dem Jungen geduscht hatte. Eine medizinische Untersuchung offenbarte bei dem Kind körperliche Anzeichen sexuellen Missbrauchs.

Zu dem 74-Jährigen, der als Allgemeinmediziner in Lüttich praktiziert hatte, wurde ein psychologisches Gutachten in Auftrag gegeben. Darin wird er als narzisstisch beschrieben; die Psychologen assistieren ihm ein übersteigertes Selbstwertgefühl.

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Lüttich: Bewährungszeit im Berufungsprozess auf ein Drittel reduziert

Im ersten Prozess Ende September war der ehemalige Hausarzt zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden, wobei das Gericht zwei Drittel der Strafe zur Bewährung aussetzte. Das Berufungsgericht in Lüttich bestätigte jetzt die Höhe der Strafe, reduzierte jedoch die Bewährungszeit auf ein Drittel.

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen der besonderen Verletzlichkeit des Kindes eine sechsjährige Haftstrafe gefordert. Die Anwälte des ehemaligen Arztes hatten für ihren Mandanten auf einen Freispruch oder eine Bewährungsstrafe plädiert.

Verwendete Quellen: The Brussels Times, Daily Mail, Mirror