Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

Muss mutmaßlicher Killer nach 20 Jahren vor Gericht?

Ermittlungen zu einem DNA-Treffer in Frankreich führen zu einer Mordanklage in Münster. (Archivbild)
Muss sich ein heute 52-Jähriger bald für einen Mord verantworten, der sich bereits vor 20 Jahren ereignet hat? (Symbolbild)
Oliver Berg/dpa

Seine Flucht nutzt ihm nichts!
Es ist der 1. April 2003. Eine 37-Jährige wird in einer Parkanlage in Steinfurt im Münsterland durch zahlreiche Messerstiche getötet und vergraben. Ihre Leiche wird kurz darauf gefunden. Der Täter: verschwunden.

Mutmaßlichem Täter gelingt die Flucht ins Ausland

Schon früh gerät der Angeklagte in das Visier der Fahnder. Er soll eine kurze intime Beziehung mit dem Opfer gehabt haben, doch sie habe das Verhältnis vermutlich wegen körperlicher Übergriffe beendet. Dem heute 52-Jährigen gelingt damals die Flucht. Er setzt sich nach der Tat ins Ausland ab. Seine Spur verliert sich.

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Bis 2018 - als die Polizei in Frankreich ihn wegen eines versuchten Tötungsdeliktes festnimmt. Ein DNA-Treffer legt den Verdacht nahe, dass es sich bei ihm um den mutmaßlichen Killer von 2003 handelt. 2021 wird der Mann in Frankreich zu einer Haftstrafe von zehn Jahren verurteilt. Die Behörden beantragen die Auslieferung des Mannes, die jetzt bewilligt wurde.

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Landgericht muss über die Anklage entscheiden

Das Landgericht Münster muss jetzt über die Zulassung der Anklage entscheiden. Der Mann soll Ende Oktober 2024 nach Deutschland überstellt werden. Er bestreitet die Vorwürfe. (dpa/eon)