Nach rund 200.000 Euro unbezahlter Park-Rechnung!

VW Golf nach einem Jahr auf Kurzzeitparkplatz abgeschleppt – doch Rätsel um Dauerparker geht weiter

Da wäre ein Privatjet bestimmt billiger gewesen!
Rund ein Jahr soll der graue VW Golf mit Hannoveraner Kennzeichen am Flughafen Berlin stehen. Dabei handelt es sich um einen Kurzzeitparkplatz für wenige Minuten, maximal ein paar Stunden! Rund 200.000 Euro Kosten fürs Parken haben sich bereits angehäuft. Damit ist jetzt Schluss. Das Auto wurde abgeschleppt. Aber das Rätselraten am Berliner Flughafen geht weiter.

182.500 Euro fürs Parken am Berliner Flughafen

In Berlin macht ein Auto mit Hannoveraner Kennzeichen Schlagzeilen, für das mittlerweile rund 200.000 Euro Parkgebühren aufgelaufen sein sollen. Rund ein Jahr stehe der Wagen auf dem Kurzzeitparkplatz des Flughafen BER, berichtete die Berliner Zeitung. Die Gebühr pro Tag: mehr als 500 Euro. Denn pro Stunde werden auf dem Kurzzeitparkplatz 23 Euro fällig. Bis zu zehn Minuten sind kostenfrei. Das macht demnach bei einem Jahr Parken eine Rechnung von 182.500 Euro!

Betreiber des Parkplatzes ist die Apcoa Deutschland GmbH mit Sitz in Stuttgart. Ein Unternehmenssprecher sagte der Deutschen Presse-Agentur, das Auto stehe schon länger am Flughafen. Dass es sich um ein Jahr handele, könne er allerdings nicht bestätigen. Das Problem: Der Wagen wird nicht nur nicht abgeholt – der Besitzer hat sich offensichtlich auch aus dem Staub gemacht. Apcoa stehe im engen Austausch mit dem Flughafen als Eigentümer des Parkhauses und den zuständigen Behörden. Gefunden sei der Golf-Inhaber allerdings noch nicht. Der Prozess der Ermittlung des Halters sei noch nicht abgeschlossen, hieß es weiter. Trotzdem soll die Rechnung nun nicht weiter steigen!

Wagen wurde abgeschleppt

Der kuriose Dauerparker vom Berliner Flughafen ist abgeschleppt worden. „Das Fahrzeug wurde in Absprache zwischen Apcoa und der FBB zu einem anderen Stellplatz gebracht”, teilte ein Sprecher des Parkplatzbetreibers Apcoa der Deutschen Presse-Agentur mit. FBB ist der Name der Flughafengesellschaft. An dem anderen Stellplatz bleibe das Fahrzeug, bis die Halterfrage geklärt sei, hieß es weiter.

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„Wir können sagen: Weder das Auto noch das Kennzeichen sind als gestohlen gemeldet”

Unterdessen geht das Rätselraten um den Wagen weiter. Eines steht allerdings für die Polizei schon fest: Das wegen hoher Parkgebühren in die Schlagzeilen geratene Auto mit Hannoveraner Kennzeichen ist demnach nicht in eine Straftat verwickelt. „Wir können sagen: Weder das Auto noch das Kennzeichen sind als gestohlen gemeldet“, sagte ein Sprecher der zuständigen Polizeidirektion Süd in Cottbus.

Das Auto sei bereits abgemeldet worden. „Das Kennzeichen wurde neu vergeben“, so der Sprecher. Daher sei nun auch ein anderes Auto mit diesem Kennzeichen unterwegs.

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Muss die saftige Parkgebühr bezahlt werden?

Auf die Frage, ob Apcoa die ausstehenden Parkgebühren einzutreiben gedenkt, hatte der Sprecher der Berliner Zeitung gesagt: „Ob geschuldete Parkgebühren in diesem Zusammenhang eingetrieben werden können, hängt davon ab, ob der Schuldner ermittelt werden kann und über die notwendigen finanziellen Mittel verfügt.“ Der dpa teilte der Sprecher mit: Sobald der Halter ermittelt wurde, werde „in Rücksprache mit ihm“ geprüft, inwieweit die ausstehende Forderung beglichen werden kann. (jow/dpa)