Sie verweigert Besuch beim Amtsarzt

Disziplinarverfahren eingeleitet! Lehrerin seit 15 Jahren krankgeschrieben

Die Bezirksregierung hat ein internes Verfahren eingeleitet!
Seit 2009 hat die Lehrerin keinen Dienst mehr geleistet, lässt sich wegen psychischer Probleme immer wieder krankschreiben. Nun soll die Frau von einem Amtsarzt untersucht werden – trotz deutlicher Kritik von ihr!

Disziplinarverfahren gegen krankgeschriebene Lehrerin

Gegen eine Lehrerin aus dem Ruhrgebiet, die seit über 15 Jahren krankgeschrieben ist, ist ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Auch in der zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf sei intern ein Disziplinarverfahren eröffnet worden, sagte ein Sprecher des NRW-Schulministeriums..

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Die Lehrerin war mehr als 15 Jahre krankgeschrieben.

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Disziplinarverfahren gestartet, war aber für eine Stellungnahme zunächst nicht erreichbar. Innerhalb der Behörde betreffe das Disziplinarverfahren die zuständige Person, berichtet der Spiegel.

Der Fall der Lehrerin gelangte durch einen Rechtsstreit an die Öffentlichkeit: Das Oberverwaltungsgericht NRW entschied Mitte August, dass die Lehrerin von einem Amtsarzt untersucht werden darf. Damit bestätigte es die Sicht des Landes, das als Dienstherr der Frau die Untersuchung im April 2025 angeordnet hatte, um zu überprüfen, ob die Beamtin wieder dienstfähig ist.

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Lehrerin arbeitete zuletzt 2009

Dagegen war die Frau vor das Verwaltungsgericht Düsseldorf gezogen. Sie hatte die Anordnung nach so vielen Jahren als nicht nachvollziehbar kritisiert. Zusätzlich kritisierte die Beamtin, dass eine psychische Untersuchung einen Eingriff in ihr Persönlichkeitsrecht darstelle. All diesen Punkten aber folgten die OVG-Richter nicht und bestätigten die Entscheidung aus der Vorinstanz.

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Die Frau hat seit 2009 keinen Dienst mehr geleistet. Laut der ersten Krankschreibungen litt sie an psychischen Problemen. Anschließend ließ sie sich immer krankschreiben, ohne dass das Land eingriff. Das sei zwar unverständlich, so das OVG, aber für die Entscheidung sei das unerheblich. (fkl)

Verwendete Quellen: dpa