Gericht schickt sie zum ArztLehrerin seit fast 16 Jahren (!) krankgeschrieben – bei vollem Gehalt
Dieser Fall sorgt für Kopfschütteln!
Bei langer Krankheit müssen Beamte eigentlich zu einem Amtsarzt. Doch bei einer Lehrerin aus dem Ruhrgebiet bleibt diese Anordnung aus. Erst jetzt, nach 16 Jahren, soll sie sich untersuchen lassen. Ein Vorgehen, dass die Frau so gar nicht einsehen will – und vor Gericht geht.
Anordnung für Beamtin unverständlich
Im April dieses Jahres flattert bei der Frau aus Nordrhein-Westfalen die Anordnung ins Haus. Demnach soll sich die Frau einer Untersuchung durch einen Amtsarzt unterziehen. Der soll prüfen, ob die Lehrerin wieder dienstfähig ist. Eine Anordnung nach so vielen Jahren ist für sie jedoch nicht nachvollziehbar.
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Es sei unverständlich, warum der Antragsgegner nach so vielen Jahren krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit jetzt noch auf eine Untersuchung bestehe, gibt die Beamtin als Begründung bei Gericht an. Nach einem so langen Zeitablauf könne das Land nicht wissen, welche Umstände, welcher Vorfall oder welches Ereignis der Anordnung zugrunde lag. Außerdem sehe sie in einer psychischen Untersuchung einen Eingriff in ihre Persönlichkeitsrechte.
Gericht schickt Lehrerin zum Arzt
Doch vor Gericht scheitert die Beamten jetzt. Das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen hat entschieden: Auch nach langer Krankheit darf ihr Arbeitgeber eine Untersuchung beim Amtsarzt anordnen. Zwar sei die jahrelange Untätigkeit in dem Fall in der Tat nicht nachvollziehbar, heißt es in einem Beschluss.
Die Untersuchung sei also gerechtfertigt und diene dazu, Klarheit über den Gesundheitszustand zu bekommen. Laut Gericht sei das auch die Fürsorgepflicht des Dienstherrn.
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Die Frau leistete seit 2009 keinen Dienst mehr. Laut der ersten Krankschreibungen litt sie an psychischen Problemen. Anschließend ließ sie sich immer krankschreiben, ohne dass das Land eingriff. Das sei zwar unverständlich, so das Gericht, aber für die Entscheidung sei das unerheblich. (okr)