Nach Rentenerhöhung

Weitere 114.000 Rentner müssen nun Steuern zahlen

Mehr Geld für Rentnerinnen und Rentner: Die Erhöhung wird jedoch je nach Rentenbeginn zu unterschiedlichen Zeiten ausgezahlt.
Nach der Rentenerhöhung zum 1. Juli sind nun viel mehr Rentner steuerpflichtig. (Symbolbild)
Christin Klose/dpa-tmn

Zum 1. Juli gab es eine Rentenerhöhung – und viele Rentner sind nun steuerpflichtig.
Seit diesem Monat kommen weitere 114.000 Rentnerinnen und Rentner neu dazu, die Steuern bezahlen müssen. Insgesamt betrifft das nun 6,3 Millionen Menschen, wie das Finanzministerium auf eine Anfrage der BSW-Vorsitzenden Sara Wagenknecht bekannt gibt.

Seit 1. Juli: 4,57 Prozent mehr Rente

So groß die Freude über die 4,57 Prozent mehr Rente auch ist – so groß ist bei manchen auch der Frust. Denn viele müssen nun Steuern bezahlen. Und das nennt die BSW-Chefin „beschämend“. Sie setzt sich dafür ein, dass eine Rente bis 2.000 Euro im Monat steuerfrei bleibt.

Lese-Tipp: Sahra Wagenknecht will keine Steuern bis 2.000 Euro Rente - wer zahlt jetzt als Rentner Steuern?

11.604 Euro Grundfreibetrag für Rentner in diesem Jahr

Für das Jahr 2024 haben Rentnerinnen und Rentner in Deutschland einen Grundfreibetrag von 11.604 Euro. Ein Teil der Altersrente ist zwar steuerfrei, allerdings zählen zum Gesamtbetrag auch zusätzliche Einkünfte, etwa aus Mieteinnahmen, einer Witwenrente oder einer betrieblichen Altersversorgung. Wer mit allem zusammen beispielsweise auf 12.000 Euro kommt, liegt zwar über dem Grundfreibetrag, muss aber dennoch keine Steuern zahlen.

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Rechenbeispiel mit einer Rente von 1.000 Euro

Jeder Rentner hat einen Rentenfreibetrag und das bedeutet: Wer 2023 in Rente gegangen ist, hat einen Besteuerungsanteil von 82,5 Prozent der Rente. Das heißt im Umkehrschluss: Der Rentenfreibetrag liegt bei 17,5 Prozent - dieser bleibt steuerfrei. Das bedeutet aber nicht, dass für die 82,5 Prozent auf jeden Fall Steuern gezahlt werden müssen. Beispiel: Ein 2023 in Ruhestand gegangener Rentner erhält eine monatliche Rente von 1.000 Euro. Das sind 12.000 Euro im Jahr und somit mehr als der Grundfreibetrag von 11.604 Euro. Allerdings beträgt der steuerpflichtige Anteil lediglich 9.900 Euro (82,5 Prozent von 12.000 Euro) und liegt somit unterhalb des Grundfreibetrags. Das wiederum bedeutet: Der Rentner muss keine Steuererklärung abgeben und keine Steuern zahlen. (dbl mit dpa)