Jetzt entscheidet der Bundesgerichtshof

Valeriias (†9) Mörder geht in Revision

Mordfall Valeriia: Die Verteidigung des verurteilten 37-Jährigen geht in Revision. (Archivbild)
Mordfall Valeriia: Die Verteidigung des verurteilten 37-Jährigen geht in Revision. (Archivbild)
Hendrik Schmidt/dpa

Der Mädchenmörder gibt nicht auf.
Die Verteidigung des verurteilten 37-jährigen Andrei P. hat Revision gegen das Urteil vom 31. Januar eingelegt. Das teilte eine Sprecherin des Landgerichts Chemnitz mit. Der gewaltsame Tod der neunjährigen Valeriia hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt.

Andrei P. ermordet argloses Mädchen, weil er dessen Mutter bestrafen will

Der Mordfall beschäftigt somit weiter die Justiz. Für die nähere Begründung der Revision gebe es eine Frist von einem Monat nach Zustellung des Urteils. Dann hat der Bundesgerichtshof zu entscheiden.

Mordopfer Valeriia
Mordopfer Valeriia

Das Landgericht Chemnitz hatte Andrei P. am 31. Januar wegen Mordes an dem Kind zu lebenslanger Haft verurteilt. Zudem wurde die besondere Schwere seiner Schuld festgestellt. P. hat die Neunjährige am Morgen des 3. Juni 2024 in Döbeln in sein Auto gelockt, ist mit ihr in einen Wald gefahren und hat sie dort in einem Schlammloch erstickt.

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Er ermordete das Kind heimtückisch und aus niederen Beweggründen, so das Gericht. P. wollte Valeriias Mutter - seine Ex-Partnerin - bestrafen, weil ihn die Trennung tief gekränkt habe.

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Seine Tat „steht auf unterster Stufe, ist verachtenswert, unbegreiflich”, so Richter Janko Ehrlich bei der Urteilsverkündung. Mit dem Urteil waren die Richter den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage gefolgt, die Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert. (uvo; dpa)