Berufungsverfahren im aufsehenerregenden VergewaltigungsfallGisèle Pelicot muss wieder vor Gericht

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Gisèle Pelicot muss wieder vor Gericht (Archivbild).
IMAGO/MAXPPP

„Sie hätte sich das gerne erspart.”
Ein Jahr nach dem aufsehenerregenden Vergewaltigungsprozess von Avignon trifft Gisèle Pelicot (72) erneut auf einen ihrer mutmaßlichen Vergewaltiger. Hintergrund: Einer von insgesamt 51 Angeklagten hat ein Berufungsverfahren gefordert. Das sorgt bei der Französin für gemischte Gefühle.

Gisèle Pelicot erlebt schlimme Vergewaltigungen über Jahre

Das Berufungsverfahren beginnt nun am Montag (6. Oktober) im südfranzösischen Nîmes. Die zur feministischen Ikone gewordene Gisèle Pelicot will bei dem auf drei Tage angelegten Prozess anwesend sein.

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„Sie hätte sich das gerne erspart, aber sie wird da sein, um klarzumachen, dass eine Vergewaltigung eine Vergewaltigung bleibt”, sagte Pelicots Anwalt Antoine Camus der Nachrichtenagentur AFP. „Es gibt keine ,kleine’ Vergewaltigung.”

Die heute 72-jährige Gisèle Pelicot war von ihrem damaligen Ehemann Dominique Pelicot über Jahre hinweg immer wieder mit Medikamenten betäubt und von ihm sowie von Männern vergewaltigt worden, die er in Internetforen kontaktiert hatte. Er war zur Höchststrafe von 20 Jahren Haft verurteilt worden. Die übrigen Mitangeklagten waren zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren auf Bewährung wegen sexueller Nötigung und 15 Jahren wegen mehrfacher Vergewaltigung verurteilt worden.

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Gisèle Pelicot trifft vor Gericht auf ihren Peiniger – und ihren verurteilten Ehemann!

Ursprünglich waren 17 der Männer in Berufung gegangen. Nach und nach entschieden sich alle bis auf Husamettin D. jedoch dagegen – wohl auch, um eine möglicherweise noch härtere Strafe zu vermeiden. Der 44-Jährige argumentiert jedoch weiter, er sei überzeugt gewesen, sich lediglich an einem erotischen Spiel zu beteiligen, bei dem die Frau sich schlafend stelle.

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„Ich bin kein Vergewaltiger. Er ist doch ihr Ehemann, ich hätte nie gedacht, dass er seiner Frau so etwas hätte antun können”, hatte Husamettin D. im ersten Prozess gesagt. Er habe erst nach einer halben Stunde „verstanden, dass es kein Spiel war“ – als Gisèle Pelicot hörbar geschnarcht habe.

Das Gericht in Avignon hatte Husamettin D. in erster Instanz zu neun Jahren Haft verurteilt. Aus gesundheitlichen Gründen musste er seine Haftstrafe bislang nicht antreten. Nun geht es am Montag erneut im Berufungsverfahren vor Gericht. Das heißt: Gisèle Pelicot trifft erneut auf einen ihrer Peiniger – und auf ihren Ehemann, der als Zeuge auftreten wird. (nlu/afp)

Verwendete Quellen: AFP