34-Jähriger in Erfurt vor GerichtSerienvergewaltiger soll Opfer mit K.-o.-Tropfen betäubt haben
Es dauerte Jahre, bis die grausamen Taten ans Licht kamen.
Ein Mann aus Erfurt soll 18 Frauen mit K.-o.-Tropfen betäubt und sie anschließend sexuell missbraucht haben. Am Donnerstag begann am Landgericht Erfurt der Prozess gegen Michel F. (34). Doch erst vor wenigen Tagen hat der Bundesgerichtshof (BGH) beschlossen: K.-o.-Tropfen sind kein gefährliches Werkzeug.
Prozess in Erfurt: Bilder auf Michel F.s Handy zeigten weitere Taten
Michel F. will nicht erkannt werden, als er den Gerichtssaal betritt. Mit einem Ordner verdeckt er sein Gesicht. Lange blieben seine mutmaßlichen Taten, die sich zwischen 2013 bis 2023 ereignet haben sollen, unentdeckt.
Erst als Michel H. im Januar dieses Jahres eine Frau überfiel, geriet er ins Visier der Ermittler. „Im Zuge dieser Tat wurde das Handy des Angeklagten gesichtet. Und da stieß man auf die Bilder von den weiteren Tathandlungen”, erläutert Dorothee Ohlendorf von der Staatsanwaltschaft Erfurt.
Besonders perfide: Die Opfer konnten sich nicht wehren und wussten oft nichts von den Taten. Denn Michel H. hatte sie offenbar mit K.-o.-Tropfen bewusstlos gemacht.
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BGH-Urteil zu K.-o.-Tropfen fußt auf dem reinen Wortlaut
Allerdings: Laut einem aktuellen Beschluss des Bundesgerichtshofs stellen K.-o.-Tropfen kein „gefährliches Werkzeug” dar. „Der BGH stellt hier auf den reinen Wortlaut ab”, erläutert Rechtsanwalt Michael Franke. „Also ein Wortlautargument. Und geht sozusagen vom Begriff des Werkzeugs, wie er im Duden definiert wird, als festem Gegenstand zur Verarbeitung von Material aus. Davon, dass es ein körperlicher Gegenstand sein muss.”
Eine Flüssigkeit sei kein körperlicher Gegenstand – und K.-o.-Tropfen deshalb kein gefährliches Werkzeug.
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Landgericht Erfurt könnte Sicherungsverwahrung für Vergewaltiger anordnen
Die Staatsanwaltschaft fordert, Michel F. wegen mehrfacher Vergewaltigung zu verurteilen. Laut Dorothee Ohlendorf steht darauf eine Freiheitsstrafe von fünf bis 15 Jahren. „Sowohl nach dem vorläufigen Ergebnis der Begutachtung als auch der rechtlichen Voraussetzungen kommt hier eine Sicherungsverwahrung in Betracht.”
Michel F. war schon vor dem Prozess als Sexualstraftäter bekannt, weshalb das Gericht die Sicherungsverwahrung anordnen könnte. Der 34-Jährige würde dann im Falle einer Verurteilung nach dem Verbüßen der Haftstrafe nicht auf freien Fuß kommen.






























































