Was Urlauber wissen sollten
Nachträgliche Preiserhöhung bei Pauschalreisen – ist das rechtens?

Festpreis – von wegen!
Immer wieder wenden sich verzweifelte Reisende an die RTL-Urlaubsretter, wenn der Reiseveranstalter plötzlich einen höheren Preis verlangt, als vereinbart. Sie alle wollen wissen: Ist das rechtens? Wir klären auf!
Einseitige Preiserhöhung nicht unbegrenzt möglich
Als Urlauber geht man davon aus, dass die Informationen, die in der Buchungsbestätigung stehen, Gültigkeit haben. Allen voran der Preis. Doch es kommt nicht selten vor, dass genau der nachträglich durch den Reiseveranstalter nach oben hin angepasst wird. Ein Vorgehen, das auf den ersten Blick unrechtmäßig wirkt.
Doch: Tatsächlich darf ein Reiseveranstalter den Reisepreis einseitig erhöhen. Allerdings hat er sich dabei an einige Regeln zu halten.
Ohne Zustimmung der Reisenden darf eine solche Preiserhöhung maximal acht Prozent betragen. „Darüber hinausgehend muss der Reisende zustimmen und hat bei fehlender Zustimmung die Möglichkeit, deswegen vom Reisevertrag zurückzutreten”, erklärt Reiserechtsanwalt Paul Degott im RTL-Interview.
Außerdem müsse eine solche Preiserhöhungsmöglichkeit in den AGB des Reiseanbieters geregelt sein, und „die Reise-AGB müssten auch Bestandteil des Reisevertrages geworden sein“, so Paul Degott. Bedeutet: Steht in den AGB nicht ausdrücklich, dass es zu Preiserhöhungen durch den Veranstalter kommen kann, ist selbst eine Nachforderung von maximal acht Prozent unzulässig.
Und zu guter Letzt: Nimmt euer Reiseveranstalter tatsächlich eine nachträgliche Preiserhöhung vor, hat er euch darüber bis spätestens 20 Tage vor Abreise schriftlich zu informieren. Wird die Preiserhöhung weniger als 20 Tage vor Beginn der Reise verkündet und beträgt diese weniger als acht Prozent, müsst ihr die Erhöhung nicht akzeptieren und könnt die Zahlung verweigern.
Das Schreiben muss außerdem die Gründe für die Preiserhöhung enthalten. Zulässige Gründe sind beispielsweise: gestiegene Treibstoff- und Energiekosten sowie Steuererhöhungen oder Veränderungen des Wechselkurses. Sprich: Veränderungen, die dem Reiseveranstalter Mehrkosten verursachen.
Im Video: Mängel im Urlaubs-Hotel? Diese Rechte habt ihr als Reisende
Preiserhöhung von mehr als acht Prozent? Diese Rechte habt ihr als Reisende
Wie schon gesagt, wenn die Preiserhöhung für euren Urlaub mehr als acht Prozent beträgt, habt ihr das Recht, von eurem Reisevertrag zurückzutreten - und zwar kostenfrei! Der Reiseveranstalter kann von euch verlangen, die Preiserhöhung im Rahmen einer von ihm gesetzten Frist anzunehmen. Alternativ könnt ihr von eurem Reiseveranstalter eine gleichwertige Alternative - also eine Ersatzreise - verlangen.
Wichtig: Am besten reagiert ihr schriftlich auf das Schreiben des Veranstalters und informiert ihn beispielsweise per Mail über euren Widerspruch. Außerdem: Wenn ihr das Schreiben eures Reiseanbieters ignoriert und die von ihm gesetzte Frist verstreichen lasst, gilt das als stillschweigende Zustimmung. Im Nachhinein könnt ihr dann keine Ansprüche mehr geltend machen.
Es kann natürlich auch passieren, dass man euch die Reise- und Buchungsunterlagen nur bei Zahlung des Zuschlags aushändigen möchte, obwohl die Frist von 20 Tagen nicht eingehalten wurde. In diesem Fall könntet ihr den Zuschlag unter Vorbehalt der Rückforderung zahlen, um den Urlaub nicht zu gefährden und nach Reiseende die Rückerstattung fordern. Auch das solltet ihr in jedem Fall schriftlich kommunizieren.
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