Bis zu 120 Euro!WM-Fahnen am Auto? Was erlaubt ist und wann Bußgelder drohen

Endlich wieder Fußball-WM!
Da holen wir doch gern Deutschland-Trikot, den uralten Schminkstift in Schwarz-Rot-Gold und die Überzieher für die Außenspiegel am Auto hervor, um beim Public Viewing und anschließendem Autokorso gut gerüstet zu sein. Gerade im Straßenverkehr sollte man es aber nicht übertreiben, sonst steht statt Feierstimmung schnell ein Bußgeld an. Was beim Autoschmuck für die WM erlaubt ist – und was nicht.
Fahnen oder Spiegelsocken: Dieser WM-Schmuck geht außen am Auto
Klar, ist Fußball-WM, will man die auch feiern – und dafür das ein oder andere Fähnchen zücken. Wer Fahnen und Co. an seinem Auto anbringen möchte, muss sich dabei aber an die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) halten.
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Das bedeutet konkret: Fahnen, Spiegelsocken und Co. müssen entsprechend der Gebrauchsanweisung angebracht und gesichert werden, Scheinwerfer, Blinker und Kennzeichen dürfen dabei nicht abgedeckt werden. Sonst kann die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile) enden und damit auch die Betriebserlaubnis für das Auto, heißt es bei bussgeldkatalog.org. Wer ohne Betriebserlaubnis fährt, muss mit einem Bußgeld von 50 Euro rechnen. Wer zusätzlich durch den Schmuck möglicherweise noch andere Verkehrsteilnehmer gefährden könnte, dem droht ein Bußgeld bis zu 90 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.
Zusätzlich muss sich an die auf den Warnhinweisen der Deko-Artikel angegebene Höchstgeschwindigkeit gehalten werden. Werden die Vorgaben missachtet, können 65 bis 80 Euro fällig werden. Bei einem Unfall sogar 120 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.
Vorsicht bei neuen Automodellen: Wer überlegt, seine Spiegel zur WM mit einer sogenannten Spiegelsocke zu verschönern, sollte dies nur machen, wenn sich in den Seitenspiegeln keine Sensoren für Fahrsicherheitssysteme – zum Beispiel einen Totwinkel-Assistenten – oder Blinker befinden. Diese funktionieren dann im Zweifel nicht mehr richtig.
Tipp: Prüft vor jeder Fahrt, ob Fahnen, Spiegelschmuck und Co. noch sicher befestigt sind und nicht während der Fahrt abfallen können!
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Spiegelanhänger, Sticker, Lichteffekte: Welche WM-Deko im Inneren des Autos erlaubt ist
Ganz gleich, ob man sie außen oder innen befestigt: Bei Folien, Aufklebern oder Schriftzügen muss das Sichtfeld des Fahrers mindestens einen Winkel von 180 Grad umfassen. Fensterflaggen dürfen beispielsweise erst an den Fenstern ab der B-Säule des Autos, also an den Fenstern der Rücksitze, angebracht werden. Auch beim Blick in den Rückspiegel darf die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigt werden. Das bedeutet auch: Anhänger für den Rückspiegel dürfen nicht zu groß sein und damit das Sichtfeld behindern.
Bei der Dekoration des Fahrzeuginnenraums sollte zudem alles unterlassen werden, was nicht gesichert ist und während der Fahrt durch das Auto fliegen könnte. Im schlimmsten Fall können Gegenstände bei einer Vollbremsung zu einem unkalkulierbaren Geschoss werden oder sich unter den Pedalen festklemmen. Laut ADAC droht bei Missachtung zudem ein Verwarnungsgeld von mindestens 35 Euro.
Auch wer auf spezielle Lichteffekte im Auto steht, sollte vorsichtig sein: Beispielsweise Lichterketten, LED-Deko oder blinkende Figuren sind im Auto verboten, da sie Autofahrer sowie andere Verkehrsteilnehmer blenden können, heißt es beim ADAC. Laut § 49a StVZO sind nur die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen erlaubt. Andernfalls droht ein Bußgeld von bis zu 20 Euro, im Extremfall sogar ein Erlöschen der Betriebserlaubnis. Bei einem möglichen Unfall kann es zudem sein, dass man mithaftet.
Verwendete Quellen: ADAC, ACE, bussgeldkatalog.org


































