Behörden warnen eindringlich vor illegalen BöllernKeller-Explosion in Sachsen: Erster Feuerwerkstoter des Jahres

Der jährliche Böller-Irrsinn fordert sein erstes Todesopfer.
Im sächsischen Kobershain hat sich ein Mann selbst in die Luft gesprengt und dabei seinen Hof zerstört. Drei Wochen vor dem Jahreswechsel warnen Experten eindringlich vor den Gefahren durch Feuerwerk und vor allem vor dem Verwenden illegaler Billig-Böller besonders aus dem Ausland.
Wohnhaus nach Explosion einsturzgefährdet
Als es zu der Explosion in Kobershain kam, wollte der Tote laut lokalen Medien angeblich verbotenerweise selbst Böller herstellen. Die Polizei ermittelt, auch ein USBV-Team ist an den Untersuchungen beteiligt. Die Abkürzung steht für „Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen“. Weiter teilte die Polizei mit: „Ein Abschluss der Ermittlungen steht aber noch aus.“
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Bei der Explosion wurden in dem Gebäude sämtliche Fenster zerstört, in der Fasssade entstanden Risse. Das Haus ist einsturzgefährdet. Der Besitzer, ein 41 Jahre alter Mann, wurde tot im Heizungskeller gefunden. Ein weiterer Bewohner blieb unverletzt. Jetzt ermittelt die Kriminalpolizei mit Unterstützung des Landeskriminalamtes Sachsen zur Ursache der Explosion.
Keine Böller ohne CE-Zeichen verwenden!
Bereits seit Wochen häufen sich bundesweit die Vorfälle mit teilweise verbotenen Feuerwerkskörpern. Mediziner, Polizei und andere Experten warnen eindringlich vor den Gefahren! Stellvertretend eine Warnung des bayrischen Zolls. Darin steht: „Vorsicht: Einige Produkte, die in benachbarten Ländern oder online angeboten werden, entsprechen nicht den deutschen Sicherheitsstandards und können beim Zünden unberechenbare und schwere Folgen haben.“
Der Zoll habe im Jahr 2024 über sieben Tonnen „nicht konforme und teils extrem gefährliche Pyrotechnik“ sichergestellt. Deshalb ist es wichtig, beim Kauf genau hinzuschauen und sich vorab zu informieren, so die Behörde.
Weiter heißt es: „Alle im Handel erhältlichen Feuerwerkskörper müssen getestet und mit dem CE-Zeichen versehen werden. Für die eigene Sicherheit sollte man auf Feuerwerkskörper verzichten, deren Herkunft man nicht klar nachvollziehen kann oder die keine vorgeschriebene CE-Kennzeichnung haben.
Böllerverbot? Eure Meinung ist gefragt!
Weitere Informationen zu den Bestimmungen und der konkreten Kategorisierung von Feuerwerk findet ihr auf der Internetseite der BAM und unter zoll.de.
Verwendete Quellen: Polizei; Zoll Bayern; eigene RTL-Recherche
































