Bis zu 50.000 Euro Strafe!Diese Regeln sollten Hundehalter kennen - sonst wird's teuer!

Mohssen Assanimoghaddam
Wer mit einem Hund spazieren geht, sollte diese Regeln besser kennen - ansonsten kann es ganz schön teuer werden! (Symbolbild)
deutsche presse agentur

Wisst ihr alles über Leinenpflicht, Maulkorbzwang und Kot-Regeln?
Nicht alle Hundehalter nehmen es mit diversen Hunde-Regeln immer ganz genau. Mal wird der Vierbeiner unerlaubt von der Leine gelassen, die Maulkorbpflicht ignoriert oder die Hinterlassenschaften bleiben einfach liegen. Doch wird man dabei erwischt, kann es richtig teuer werden! Wir verraten, welche Regeln ihr besser kennen solltet, damit der Hundespaziergang nicht zur Schuldenfalle wird.
RTL.de ist jetzt auch bei WhatsApp - HIER direkt ausprobieren!

Hundekot liegen gelassen? So hoch sind die Bußgelder in den einzelnen Bundesländern

Wer seinen Hund an öffentlichen Plätzen Gassi führt, hat dafür Sorge zu tragen, dass das große Geschäft entsorgt wird. Passiert das nicht, drohen je nach Bundesland unterschiedliche Bußgelder. Wie teuer es werden kann? Laut Bußgeldkatalog.org müsst ihr mit den folgenden Beträgen rechnen:

  • Baden-Württemberg: 25 bis 150 Euro

  • Bayern: 20 bis 150 Euro

  • Berlin: 35 Euro

  • Brandenburg: 10 bis 20 Euro

  • Bremen: 35 bis 70 Euro

  • Hamburg: 30 bis 100 Euro

  • Hessen: 20 Euro

  • Mecklenburg-Vorpommern: 10 bis 20 Euro

  • Niedersachsen: 50 bis 100 Euro

  • Nordrhein-Westfalen: 10 bis 100 Euro

  • Rheinland-Pfalz: 10,23 bis 25,56 Euro

  • Saarland: 10 bis 30 Euro

  • Sachsen: 10 bis 100 Euro

  • Sachsen-Anhalt: (keine Angaben)

  • Schleswig-Holstein: 10 bis 20 Euro

  • Thüringen: 20 Euro

Zu beachten sei jedoch, dass die Bußgelder in einzelnen Gemeinden nochmal anders ausfallen können.

Hohe Bußgelder bei Missachtung der Leinenpflicht

Beim Hundekot ist aber noch lange nicht Schluss. Auch für das Gassigehen an der Leine gibt es Regeln. Den Hund einfach überall, wo es einem beliebt, frei laufen lassen? Keine gute Idee!

Eine bundeseinheitliche Regelung, wo Hunde an der Leine zu führen sind und wo sie hingegen frei laufen dürfen, gibt es zwar nicht. Wie es auf Bußgeldkatalog.org heißt, gelte jedoch in den meisten Bundesländern eine Leinenpflicht in Parks, in öffentlichen Gebäuden, an diversen beliebten touristischen Plätzen und in öffentlich zugänglichen Verkehrsmitteln.

Die Höhe der Strafe variiere stark von Bundesland zu Bundesland und teils sogar von Kommune zu Kommune. Wie unterschiedlich verschiedene Bundesländer die Missachtung der Leinenpflicht bestrafen, verdeutlicht die Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG auf ihrer Internetseite: Während in Baden-Württemberg 150 € fällig werden, verlangt man in Niedersachsen bis zu 5.000 Euro. In Rheinland-Pfalz sogar bis zu 20.000 €.

Lese-Tipp: Joggen mit Hund – darauf müsst ihr achten

Laut Bußgeldkatalog.org könne das Leinen-Vergehen sogar mit einer Geldbuße von von bis zu 50.000 Euro bestraft werden. In welchen Fällen es zu dieser Höchststrafe kommt, wird allerdings nicht verraten.

Anzeige:
Empfehlungen unserer Partner

Im Video: Geht's noch!? Hunde in Säcken an Stoßstange befestigt – Fahrer brettert über Autobahn

Maulkorbzwang für Kampfhunde: Bei Missachtung droht ein Bußgeld

Habt ihr einen sogenannten Listenhund, also einen Hund, der als besonders aggressiv und gefährlich eingestuft wird, müsst ihr euch unter Umständen nicht nur an die Leinenpflicht, sondern auch an die Maulkorbpflicht halten.

Zu den Kampf- oder Listenhunden zählen laut Bußgeldkatalog.org:

  • American Staffordshire Terrier

  • American Pitbull Terrier

  • Bullterrier

  • Staffordshire Bullterrier

  • Rottweiler

  • Tosa Inu

  • Rottweiler (nur in Bayern, Brandenburg, Hessen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen)

  • Dobermann (nur in Brandenburg)

Wann genau für diese Hunderassen ein Maulkorbzwang besteht und mit welchem Bußgeld eine Missachtung bestraft wird, sei je nach Bundesland – teilweise sogar je nach Gemeinde – verschieden. In Düsseldorf zahlt ihr für dieses Vergehen beispielsweise 150 Euro, in Köln 250 Euro.

Lese-Tipp: Tierschutz-Hundeverordnung: Diese Regeln sollten alle Hundehalter kennen!

Informieren lohnt sich!

Da es teilweise von Gemeinde zu Gemeinde Unterschiede geben kann, empfiehlt es sich immer, sich mit den örtlichen Regelungen vertraut zu machen, wenn man seinen Vierbeiner in einer neuen Umgebung ausführen möchte. Ansonsten könnte der gemütliche Hundespaziergang ganz schnell ganz schön teuer werden!