Die neue Tierschutz-Hundeverordnung

Hundehalter aufgepasst: An diese Regeln müssen Sie sich jetzt halten!

EIn Hund wird von einer Frau an der Leine geführt.
Das "Gassi-Gesetz": Seit Januar gibt es strengere Regeln für die Hundehaltung.
iStock, iStockphoto

Bereits 2020 wurden erste Forderungen nach einer Überarbeitung der Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) laut. RTL berichtete. Seit Januar dieses Jahres ist diese Überarbeitung nun für Hundehalter und Züchter in Deutschland verbindlich.

„Haustiere sind keine Kuscheltiere – ihre Bedürfnisse müssen berücksichtigt werden“

Auf eine notwendige Überarbeitung der zuletzt seit 2001 gültigen Tierschutz-Hundeverordnung hatte die ehemalige Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner aufmerksam gemacht. „Haustiere sind keine Kuscheltiere – ihre Bedürfnisse müssen berücksichtigt werden“, sagte sie 2020 in einem RTL-Interview. Anpassungen in der Verordnung würden in Zusammenarbeit mit Experten vorgenommen, so könne für eine Verbesserung des Tierschutzes und des Tierwohls gesorgt werden, erklärte Klöckner weiter.

Lese-Tipp: Ist Ihr Hund depressiv? Diese Anzeichen könnten dafür sprechen

Anfang dieses Jahres war es dann endlich so weit: Zum 1. Januar trat eine neue Fassung der TierSchHuV in Kraft - sie nimmt Hundehalter und Züchter nochmals strenger in die Pflicht.

Doch kein „Gassi-Gesetz“: Ausreichend Auslauf im Freien

Wie „Der Tagesspiegel“ berichtet, habe es zunächst in einem Referenten-Entwurf zur Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung geheißen, dass einem Hund täglich mindestens zweimal für insgesamt eine Stunde Auslauf im Freien zu gewähren sei. Allerdings wurde dieser „Gassi-Paragraph“ so nicht in die finale Fassung übernommen. Stattdessen wird lediglich ausreichend Auslauf außerhalb eines Zwingers vorgeschrieben – so hat es auch schon in der alten Fassung gestanden.

Anzeige:

Empfehlungen unserer Partner

Haltung nur mit Blick ins Freie und ohne Anbindung

Wer seinen Hund in einem geschlossenen Raum hält, muss ihm einen Blick ins Freie gewähren. Außerdem wurde mit der neuen Fassung der TierSchHuV eine Anbindehaltung, also die dauerhaft angebundene Haltung eines Hundes an einer Leine, verboten. Ebenfalls eine Neuerung stellt das Verbot von Stachelhalsbändern und anderen schmerzhaften Mitteln dar.

Einschränkungen in der Hundezucht

Nicht nur für private Hundehalter hält die überarbeitete Fassung einige Neuerungen bereit. Auch für gewerbliche und private Züchter wurden strengere Regeln ausgearbeitet. So darf eine Betreuungsperson nur noch maximal drei Würfe gleichzeitig betreuen und es wird eine tägliche Zeit von vier Stunden für den Umgang mit Welpen vorgeschrieben.

Lese-Tipp: Sie wollen einen Hund? So erkennen Sie unseriöse Welpen-Händler

Eine ausreichende Betreuungszeit wird aber nicht nur für Welpen in der Zucht vorgesehen. Auch jeder andere Hundebesitzer muss laut Verordnung eine ausreichende Dauer der Betreuung des Hundes gewährleisten, wie „Der Tagesspiegel“ berichtet. Ferner soll Hunden ein regelmäßiger Kontakt zu Artgenossen ermöglicht werden, sofern gesundheitliche Gründe oder Gründe der Unverträglichkeit mit Artgenossen nicht dagegen sprechen.

Qualzuchtmerkmale führen zum Ausstellungsverbot

Auch in Bezug auf Rassen, die unter qualvollen Bedingungen gezüchtet werden, gibt es Verschärfungen in der neuen Tierschutz-Hundeverordnung. So betrifft Hunde, die Merkmale von Qualzucht aufweisen, künftig ein Ausstellungsverbot. Das heißt: Sie dürfen an keiner Veranstaltung teilnehmen, bei der Hunde beurteilt, geprüft oder verglichen werden. Gleiches gilt auch für diejenigen Hunde, denen tierschutzwidrig Gliedmaßen amputiert wurden – insbesondere die Verstümmelung von Ohren und Rute wird in der Verordnung erwähnt.

Lese-Tipp: Qualzucht bei Hunden: Wie sehr Rassen für ihre Merkmale leiden müssen

Bessere Lebensqualität für Hunde

All diese Regelungen sollen dafür sorgen, dass unseren geliebten Vierbeinern eine bessere Lebensqualität geboten ist. Und gerade in Zeiten, in denen der illegale Welpenhandel boomt, ist es immer wichtiger, dass Hunden der Schutz zukommt, den sie verdienen. (vho)