Neues SteuergesetzVerkauft ihr bei Vinted und Kleinanzeigen? Wann jetzt Post vom Finanzamt kommt

Wer Ungenutztes bei Ebay, Kleinanzeigen, Vinted oder Etsy verkauft, bekommt wahrscheinlich Post vom Finanzamt.
Das liegt an einem neuen Online-Gesetz. Wir erklären, wann ihr Post erwarten könnt und wie ihr euch dann verhalten solltet.
Diese Regeln gelten für das neue Online-Gesetz
Die Regeln des neuen Plattformen-Steuertransparenzgesetzes sind einfach. Wer entweder
mehr als 2.000 Euro pro Jahr und Plattform einnimmt oder
mehr als 30 Anzeigen pro Plattform schaltet, muss durch die Plattform an die Finanzämter gemeldet werden.
Viele private Verkäufer sind jetzt in Sorge. Denn beide Hürden sind schnell genommen, wenn man mal intensiv den Kleiderschrank, Keller oder Dachboden ausmistet. Die Finanzämter wollen durch die neue Regelung versteckt Gewerbetreibenden auf die Spur kommen. Denn bei höheren Einnahmen vermuten die Behörden ein Gewerbe – und auf diese Einnahmen muss man Steuern zahlen.
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Im Video: Was jetzt auf Privatverkäufer zukommt
In diesem Fall meldet sich das Finanzamt bei euch:
Und so läuft das neue Verfahren ab:
Bis Ende März 2024 müssen die Plattformen jetzt eigenständig alle Nutzer über die entsprechenden Nutzerdaten an das Bundeszentralamt für Steuern melden.
Die Daten werden dann an die einzelnen Finanzämter weitergegeben.
Dort gleichen die Behörden die Angaben der Plattformen mit euren Daten ab. Habt ihr sowieso ein Gewerbe angemeldet? Oder tauchen die Einnahmen in eurer Steuererklärung auf?
Ergeben sich daraus Fragen, zur möglichen Versteuerung eurer Einnahmen, gibt es Post.
Wer sich schon mit seiner Steuererklärung in diesem Jahr befasst hat, hat vermutlich bereits den Einschub gesehen. Bis Ende März wollen die Behörden sich melden.
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Für die Plattformen selbst gibt es allerdings eine Einschränkung: „Vielfach wissen wir ja gar nicht, dass beispielsweise eine Transaktion stattgefunden hat“, erklärt Pierre Du Bois, Pressesprecher von Kleinanzeigen. „Das liegt daran, dass die Abwicklung der Transaktion höchst individuell abläuft. Nicht selten ja auch, weil man sich einfach an der Haustür trifft und dann eben sagt: Bargeld gegen Ware.“ Heißt: Die Plattformen können nur melden, was auch über deren eigene Bezahlsysteme verkauft wurde.
Ab 2025 kommt die Post übrigens schon bis Ende Januar, in diesem Jahr gilt eine Übergangsfrist.
Was sollte man jetzt für das Finanzamt vorbereiten?
Wer nur gelegentlich alte Dinge verkauft, muss sich keine großen Sorgen machen. Denn: Der Verkauf von „Gegenständen des täglichen Gebrauchs“ ist von dem neuen Gesetz ausgenommen. Zwar ist das nicht näher definiert, meint aber gebrauchte Dinge, die wir ursprünglich zu einem höheren Preis gekauft, lange genutzt und jetzt aussortiert haben.
Dennoch empfehlen Steuer-Experten, sich eine Notiz über alle getätigten Verkäufe zu machen. So ist man auf mögliche Nachfragen vorbereitet. (lra)