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Finanzamt
Das Finanzamt ist eine örtliche Behörde der Steuerverwaltung zur Festsetzung und Erhebung unterschiedlicher Steuerarten, z. B. Einkommenssteuer und Gewerbesteuer.

Das Finanzamt ist eine Verwaltungsbehörde, die sich mit steuerrechtlichen Aufgaben zu beschäftigen hat. Diese Behörde ist zuständig für die Meldung und Bearbeitung steuerrechtlicher Angelegenheiten. Die meisten steuerpflichtigen Personen haben im Rahmen der Abgabe ihrer Einkommenssteuererklärung mit dem Finanzamt zu tun.
Das örtliche Finanzamt am Wohnsitz und Unternehmenssitz
Das Finanzamt ist jedoch nicht nur für die Festsetzung und Erhebung der Einkommenssteuer zuständig, sondern auch für die Gewerbesteuer, die Umsatzsteuer sowie die Grundsteuer. Diese Aufgaben werden von ausgebildeten Sachbearbeitern übernommen. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk sich der Wohnsitz beziehungsweise der Unternehmenssitz befindet. Dies gilt auch für Steuern, die auf Mieteinnahmen oder den Verkauf von Immobilien zu errichten sind, da diese Einnahmen zusammen mit dem Einkommen aus regelmäßiger Arbeit in der Einkommenssteuererklärung zu deklarieren sind.Zuständigkeit der Finanzämter bei zwei Haushalten und Umzug
Die Zuständigkeit der Finanzämter ist jedoch nicht immer so eindeutig geregelt. Steuerpflichtige, die aus beruflichen Gründen zwei Haushalte führen, müssen aufpassen, damit sie ihre Steuererklärung nicht an die falsche Behörde schicken. Ist der Steuerzahler verheiratet, ist das Finanzamt zuständig, an dem sich der Wohnsitz der Familie befindet. Für ledige Steuerzahler mit zwei Haushalten ist das Finanzamt zuständig, wo sich der Steuerpflichtige für gewöhnlich aufhält. Dieser Aufenthaltsort ist meistens der Zweitwohnsitz. Steuerzahler, die für staatliche Behörden wie die Polizei und Bundeswehr arbeiten, halten sich arbeitsbedingt häufig an anderen Orten als dem eigenen Wohnort auf. Dennoch bleibt in diesem Fall das Finanzamt am eigenen Wohnsitz zuständig. Aufpassen sollten Steuerzahler auch beim Umzug. Wird die Steuererklärung nach dem Umzug abgegeben, ist die Behörde am neuen Wohnort zuständig, vor dem Umzug bleibt dagegen das Finanzamt am alten Wohnsitz zuständig.Sämtliche Steuererklärungen sind über das ELSTER-System einzureichen. Dieses elektronische System ermöglicht eine Vereinheitlichung und schnellere Bearbeitung der Steuererklärungen. Die Sachbearbeiter prüfen die über das System eingegangenen Datensätze und schicken nach Abschluss der Bearbeitung den entsprechenden Steuerbescheid. Im Fall von Unklarheiten können die Sachbearbeiter Belege über die deklarierten Ausgaben verlangen.