Meldepflicht für Plattformbetreiber
Post vom Finanzamt: Diese neuen Regeln müssen Verkäufer bei Kleinanzeigen kennen
Privatverkäufer aufgepasst!
Wer regelmäßig gebrauchten Kram über Ebay, Kleinanzeigen oder Vinted verkauft, sollte die neuen Steuertransparenzregeln kennen – denn sonst droht Ärger mit dem Finanzamt.
Steuertransparenzgesetz: Neue Meldepflicht für Plattformbetreiber
Darum geht’s: Seit Januar 2023 gilt das neue Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG). Plattformbetreiber wie zum Beispiel Ebay, Kleinanzeigen, Etsy oder Vinted sind gesetzlich dazu verpflichtet, private Dienstleistungs- und Veräußerungsgeschäfte an das Bundeszentralamt für Steuern beziehungsweise an das Finanzamt zu melden.
Dabei gilt folgende Faustregel: Gemeldet wird an das Finanzamt, wer innerhalb eines Jahres mehr als 30 Artikel verkauft oder über 2.000 Euro durch die Verkäufe einnimmt.
Wie das konkret abläuft, erklärt Tilmann Kuhla von Ebay Deutschland im Gespräch mit RTL: „Für Ebay bedeutet das, dass wir als Plattform in bestimmten Fällen sowohl private wie auch gewerbliche Verkäufer melden mussen an das Bundeszentralamt für Steuern. Wir müssen melden: Wie ist die steuerliche Identifikationsnummer, wie ist der Vor- und Nachname und wieviel Umsatz hat die Person gemacht.“
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Keine Panik, wenn Post vom Finanzamt kommt
Erhält das Finanzamt eine Meldung, muss es eigentlich tätig werden. Die gute Nachricht: Es werden keine Steuern kassiert oder es besteht direkt der Verdacht auf Steuerhinterziehung.
„Das zuständige Wohnsitz-Finanzamt des Verkäufers, der die Grenze überschritten hat, wird dann höchstwahrscheinlich eine Anfrage stellen“, erklärt Steuerberaterin Beatrice Leißering-Bänsch das weitere Vorgehen.
Wer Post vom Finanzamt erhält, sollte es nicht ignorieren. Das Finanzamt möchte wissen, ob durch die Verkäufe ein Gewinn erzielt wurde, der versteuert werden muss.
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Die Steuerberaterin gibt hier Entwarnung: „Der Privatverkäufer, der gebrauchte Gegenstände oder Kleidung in der Regel nur gelegentlich verkauft, braucht sich aus steuerrechtlicher Sicht keine Sorgen zu machen.“ Sie erklärt auch, warum: „Ich mach das ja nicht in der Absicht, Gewinn zu erzielen. Ich hatte mal viel höhere Einkaufspreise und verkaufe das zu einem geringeren Preis in gebrauchtem Zustand.“
Und genau das kann man als Auskunft dem Finanzamt schreiben, wenn man als Privatverkäufer Post vom Finanzamt erhält.