Gericht stoppt Behörden-Unsinn

Mann soll Hundesteuer zahlen, obwohl er keine Hunde hat

Kläger Marianus Krall hat am Verwaltungsgericht Düsseldorf einen Erfolg erzielen können.
Kläger Marianus Krall hat am Verwaltungsgericht Düsseldorf einen Erfolg erzielen können.
Benjamin Westhoff/dpa

Die Steuer lässt ihn von der Leine!
Ein Mann aus Hilden sollte Hundesteuer für Hunde zahlen, die er gar nicht besitzt. Jetzt machte die Stadt Hilden vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf einen Rückzieher. Auf Anraten der Richterin erließ sie die Steuer in Höhe von 1.404 Euro.

Streit ging über Jahre

Damit endet ein jahrelanger Streit zwischen der Stadt im Kreis Mettmann bei Düsseldorf und dem Kläger, der sich gegen den Unfug zur Wehr setzte. Die Stadt Hilden hatte von Krall - der keinen Hund besitzt - rückwirkend Hundesteuer für vier Jahre eingefordert. Mutmaßlicher Grund: Der Mann hatte auf Facebook Bilder mit verschiedenen Hunden gepostet, die seiner Tochter, einer Freundin, Bekannten und einem Nachbarn gehörten.

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Die Stadtverwaltung schickte dem Mann daher schon im Jahr 2022 Fragebögen zu zwei ermittelten Hunden. Weil eine Antwort ausblieb, folgten weitere Schreiben. Krall machte daraufhin in einer Antwort laut eigener Aussage deutlich, dass er keine Hunde hat, doch die Stadt akzeptierte nicht, weil keine gültige Signatur vorlag.

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Es folgte der vierstellige Steuerschätzbescheid. Den Widerspruch erkannte die Stadt Hilden wegen der verpassten Widerspruchsfrist aber nicht an. Obwohl die Stadt anerkannt hat, dass Krall keinen Hund hat, sollte er zahlen.

Die Richterin am Verwaltungsgericht machte nun deutlich, dass der Steuerschätzbescheid aus ihrer Sicht rechtswidrig war, denn es sei nicht klar gewesen, dass der Mann Hunde besitzt. Man hätte beispielsweise einen Hausbesuch durchführen können.

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Daher legte die Richterin der beklagten Vertreterin der Stadt bei der Verhandlung mit reichlich Medieninteresse nahe, zurückzurudern - was sie dann nach einigem Hin und Her auch tat. Die Steuer entfällt, Marianus Krall muss nun lediglich die Hälfte der Kosten für seine Anwältin übernehmen.

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Kläger Krall hat große Pläne

„Ich bin eigentlich ganz zufrieden“, sagte Krall nach der Einigung - und war sichtlich entspannter als während der Verhandlung, während der er teils sehr verärgert wirkte. „Ich habe auch einfach keine Lust mehr. Die letzten zweieinhalb Jahre waren nicht so einfach.“

Das Vorgehen der Stadt Hilden bezeichnete er als eine Frechheit. Auch abseits des Verfahrens habe er sich oft über die Stadt aufgeregt - und möchte es nun besser machen: „Deswegen kandidiere ich nun als Bürgermeister.“ (uvo; dpa)