Gericht bestätigt FreiheitsstrafenTödlicher Bootsunfall auf dem Gardasee: Deutsche scheitern in Berufungsprozess

ARCHIV - 20.06.2021, Italien, Salo: Forensiker begutachten den Schaden an einem Boot im Hafen von Salo. Zwei Münchner sollen in einer Nacht im Juni ein Motorboot gesteuert haben, das mit einem kleinen Boot kollidierte. Dabei starben die beiden Insassen des kleinen Bootes. (zu dpa: «Urteilsverkündung im Gardasee-Prozess mit zwei angeklagten Deutschen») Foto: Gabriele Strada/AP/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Ein Gericht verurteilte zwei Deutsche nach dem tödlichen Bootscrash auf dem Gardasee (Archivbild)
pda pat bsc, dpa, Gabriele Strada

Der tödliche Bootsunfall auf dem Gardasee hatte weit über Italien hinaus Schlagzeilen gemacht.
Im Berufungsprozess hat ein Gericht in Brescia jetzt die Haftstrafen für die beiden Männer aus Bayern bestätigt. Es entschied gegen von der Verteidigung geforderte Strafmilderungen.

Liebespaar stirbt, als die Deutschen sein kleines Boot rammen

Antonio Calanni
Ein Blick auf das Gericht in Brescia. Foto: Antonio Calanni/AP/dpa
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Die Deutschen waren 2022 in erster Instanz zu Haftstrafen von viereinhalb Jahren beziehungsweise zwei Jahren und elf Monaten verurteilt worden.

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Sie hatten am 19. Juni 2021 mit ihrem Luxus-Motorboot in der Nähe von Salò das Holzboot eines italienischen Pärchens aus der Umgebung gerammt. Der 37-jährige Umberto Garzarella und seine Freundin Greta Nedrotti (25) starben. Die beiden Männer legten nach der Verurteilung in erster Instanz Berufung ein.

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Angeklagte wollen das Holzboot nicht bemerkt haben

Im damaligen Prozess sagten die Deutschen aus, in der Nacht nicht bemerkt zu haben, mit einem Boot kollidiert zu sein. Sie seien von Treibgut ausgegangen. Später mehrten sich Zweifel an der Darstellung. Aufnahmen einer Überwachungskamera kursierten, auf dem der Bootslenker beim Anlegen nach dem Unfall ins Wasser fiel und dann torkelnd an Land ging. Vermutlich waren die beiden Männer aus Bayern betrunken.

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Italiens Rechtssystem kennt drei Instanzen. Daher gilt es als wahrscheinlich, dass die Anwälte der Deutschen erneut Berufung einlegen. Auch nach der ersten Verurteilung im März 2022 hatte der Bootslenker italienischen Medienberichten zufolge bereits wenige Monate später den Hausarrest verlassen können und war freigekommen. Ob und wann die Verurteilten nun die Haft antreten müssen, war zunächst unklar.

Deutscher bittet Opfer-Familien um Verzeihung

Einer der beiden Angeklagten bat die Angehörigen der Todesopfer am Freitag (19. Januar) um Verzeihung. „Was passiert ist, war eine schreckliche Tragödie, und es gibt kein Zurück“, zitierte ihn die Nachrichtenagentur Ansa aus dem Gerichtssaal. „Wir haben auch zwei Kinder, und der Verlust eines Kindes ist unverzeihlich.“

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Er wisse, dass sie diese Entschuldigung nicht annehmen könnten, „aber vielleicht kann das in der Zukunft passieren“. (dpa; uvo)