Betrugsbestatter steht wieder vor Gericht
Schock für trauernde Angehörige! Falsche Asche und Dreck in der Urne

Es ist eine makabere Vorstellung: Statt der Asche eines Angehörigen, wird in der Urne jemand anderes zu Grabe gelassen!
Doch genau wegen dieses Vorwurfs muss sich ein Bestatter aus Bad Zwischenahn erneut vor Gericht verantworten. Er soll Urnen falsch befüllt oder leer beigesetzt haben. Doch der 39-Jährige weist jede Schuld von sich.
Bestatter: "Es ist völlig absurd"
Die Taten sollen sich im Dezember 2016, im April und Mai 2017 sowie im April 2019 ereignet haben. Dabei sei in zwei Urnen die Asche vertauscht worden sein, erklärt Isabell Möllers, Pressesprecherin am Landgericht Oldenburg, im Gespräch mit RTL. Zwei weitere hätten Staub enthalten.
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Für das Bestattungsunternehmens sei das der Supergau: „Es taucht plötzlich etwas auf, das längst unter der Erde hätte sein sollen,“ so einer der Inhaber des Bestattungsunternehmens vor Gericht. Es war erst nach der Entlassung des Angeklagten, als er und sein Bruder die versteckte Asche entdeckten – in einem Schrank, auf einem Schreibtisch, im Sarglager.
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Bestatter geht gegen erstes Urteil vor
Für den 39-jährigen Beschuldigten ist es eine weitere Etappe im Prozess. In erster Instanz musste sich der Mann vor zwei Jahren vor dem Amtsgericht Westerstede verantworten. Wegen Anstiftung zur Störung der Totenruhe und Beihilfe zur Störung der Totenruhe wurde der Bestatter damals zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt.
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Nach Angaben des Amtsgerichts sei die richtige Asche nicht rechtzeitig zur Bestattung aus dem Krematorium gekommen. Deshalb habe der Angeklagte die Urnen anderweitig gefüllt. Auch gegenüber einer Auszubildenden habe er bei einer weiteren Verspätung angeordnet, die Urne leer zu bestatten. Er selbst habe sich darum kümmern, dass die Asche nachträglich hinzugefügt werde.
Verfahren könnte schon in der kommenden Woche enden
Noch ist offen, wie der Prozess dieses Mal für ihn ausgehen wird. Im Rahmen des Berufungsverfahrens könne es für den Angeklagten aber nicht schlechter ausgehen als bisher, so die Pressesprecherin. Vor dem Landgericht Oldenburg wird das Urteil im Berufungsverfahren am 25. Juli erwartet. (dpa/okr)