Mord im Maisfeld

Freigänger tötete Elisabeth T. (64) - jetzt kommt er nie wieder frei

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Holger S. wird heute vorm Göttinger Landgericht schuldig gesprochen.
RTL Nord
von Nele Hasselbusch, Juliana Schatzschneider und Jule Jänsch

Er kommt nie wieder frei
Zur falschen Zeit am falschen Ort: 2021 trifft die 64-jährige Elisabeth während eines Spaziergangs an einem Maisfeld auf den verurteilten Straftäter, der sich gerade auf Freigang befindet. Kurz darauf findet man ihre Leiche – übersät mit fünf Messerstichen im Hals und in der Brust. Nun hat das Gericht den heute 59-Jährigen verurteilt.
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Was passierte im Maisfeld?

Zehn Jahre Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung – Als das Urteil verlesen wird, starrt der Angeklagte in die Luft. Ob Holger S. alles wahrnimmt, was passiert, das lässt sich nur spekulieren. Immerhin wurde dem 59-Jährigen eine verminderte Steuerungsfähigkeit bescheinigt. Eine Kombination aus niedriger Intelligenz und Chromosomenstörung. Deshalb saß er bisher nicht im Gefängnis, sondern seit über 30 Jahren in der psychiatrischen Klinik in Moringen (Niedersachsen). Obwohl er bereits in den 80er Jahren drei Frauen attackiert hat.

Dabei habe es immer die „gleiche Dynamik“ gegeben, wie der Richter in seinem Urteil ausführt. In der Anstalt lief es gut. Sobald es jedoch zu Lockerungen kam, habe Holger S. diese missbraucht.

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Richter: „Sie sind allein für den Tod von Frau T. verantwortlich"

So auch während seines Freigangs am 25. September 2021. Damals sei er, wie so häufig, am Maisfeld unterwegs gewesen. Sein späteres Opfer, laut Urteil, eine reine Zufallsbegegnung. Als Elisabeth T. auf ihrer Walkingrunde eine Pinkel-Pause einlegt, soll Holger S. auf sie losgegangen sein. Er sticht der 64-Jährigen fünfmal in den Hals und in die Brust. Die Frau stirbt an ihren schweren Verletzungen. Sein Motiv sei eine Grundwut auf Frauen, die in Gewalt ausarte, so der Richter. „Sie sind allein für den Tod von Frau T. verantwortlich. Es gibt keine Mitschuld der Klinik in Moringen“, macht der Richter deutlich. In der Klinik saß Holger S. ein.

Denn klar ist auch: Gerade einmal ein halbes Jahr vor der Tat bekommt der heute 59-Jährige die Erlaubnis für Freigänge.

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Fatale Fehlentscheidung? Darum war Holger S. auf freiem Fuß

Mehrere psychiatrische Gutachten der Klinik bescheinigen ihm, dass er ungefährlich sei. „Die Kette der Maßnahmen, die notwendig sind, um Lockerungen auszusprechen, sind professionell und umfassend. Jeder der Beteiligten macht wirklich einen verantwortungsvollen Job“, erklärt Stefanie Geisler vom niedersächsischen Ministerium für Soziales im Gespräch mit RTL.

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Das sehen Elisabeth T.s Freunde anders und werfen der Justiz Versagen vor. „Vielleicht müsste ja auch der Psychologe und der Chef vom Krankenhaus da sitzen, die haben das ja zu verantworten“, so Klaus-Peter Ernst beim Prozessauftakt im November 2023.

Er bekommt zehn Jahre!

Bis zum Schluss leugnet der Angeklagte die Tat. Trotzdem wird Holger S. heute vor dem Göttinger Landgericht schuldig gesprochen –und zu zehn Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Denn laut Urteil sei auch klar, die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus reiche nicht mehr aus. „Die Mittel des Maßregelvollzugs sind erschöpft“, erklärt der Richter.

Der Tag seiner schrecklichen Tat wird für ihn vermutlich der letzte Tag in Freiheit gewesen sein. (jjä)

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